Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

‚06 1IT. Abijnitt: Crlöfhen der Schuldverhältnifje. 
fofern nur der urfächlide Zufammenhang feftfteht, auch die verwirkte Bertragsitrate 3U 
vergüten haben. Chenfo Pland Bem, 2 zu $ 391, Lang S. 14. Val. R. I, 372, 373. Sf 
der Kegel aber wird in diefem Falle der adäquate Kaufalzufammenhang fehlen. Vgl. 
die Bem, zu 5 254 Abi. 2. Denn Treu und Glauben im Vertkehr erfordern in joldhem 
Halle, daß der Gläubiger den Schuldner auf die Gefahr eine8 ungewöhnlich hohen Schadens 
den diefler vor der Aufrechnung weder kennt noch Fennen muß, rechtzeitig aufmertfam macht 
Die Beftimmung des 5 391 Abf. 1 entfpricht auch dem OiSber geltenden Rechte. 
Val. Windfheid, Band. Bd. 2 8 350 Nr. 3 und ROT, Bd. 11 ES. 303.) 
„3. Wbf, 2. Ausihluß Der lufrecdnungsmöglichteit durch den räumlich und 
zeitlidh firierten Inhalt der Seiftung: Nur wenn der Gläubiger fich die SH zu 
einer befitimmten Zeit an einem beitimmten Orte ausbedungen hat, Jol ım 
Zweifel angenommen werden, daß gegen feine Horderung eine Forderung, für welche ein 
anderer Seijtungsort befteht, nicht aufgeredhnet werden darf. Diefe Worfchrift hat mut 
den Charakter einer Auslegungsregel. It ein anderer Wille der Marteien erklärt oder 
aus den Umftänden zu entnehmen, {0 verbleibt e8 bei der allgemeinen Worfchrift des Abi. 1 
€ fommt darauf an, ob nach dem Vertragswillen Ser Erfüllungsort ein wefent“ 
liche8, ein juriftifh unteilbare8 oder integrierendes Moment als räumlicher Coeffizient 
der Veiltung bildet. Vgl. Vorbem. I, 4, b zu SS 275—282 S, 131. Dies kann auch bei Gel“ 
leiftungen der Fall fein, 3. B. wenn ‚Semand, der eine Reife machen will, fih ausbedungen 
hat, daß ihn eine Geldfumme zu einer beftimmten Beit an einem beftimmten Orte, den 
er auf der Reife berührt, ausbezahlt werde. Kreditbrief eines Bankiers, Planck Bem. 3 
zu & 391. Bol. Oruchot, Beitr. Bd. 37 S. 110; ferner Weigelin, Das Recht zur Au 
rechnung, S, 113 f. 
4, Die Aufrechnung kann au allgemein durch Vertrag ausge folfen fein (Ver* 
zit auf Aufrednung), insbefondere, „wenn die im Algemeinen Er Siehe Erjab“ 
leiftung durch Aufrechnung nach dem übereinijtimmenden Willen der Parteien Leine 
Vertragserfüllung barftellen mürde und hiernach und nach Treu und Glauben im Berkeht 
ber Gläubiger erwarten darf, daß der Schuldner die Leiltung, Io wie er fie beriprodel 
hat, auch wirklich gewährt“. Kipr. d. DL®. Bd. 3 S. 93 (OLG. Dresden vom 
19. März 1901). Auf den Fall des KonkurjeS des Gläubiger8 {it ein folder Verzicht au! 
üufrechnung regelmäßig nicht zu erftrecken. Bol. Dernburg 11 S, 330 Nr. 3. Striethorft 
rch. Bd. 35 S. 300. 
5. Gefeßlich fit aukerdem das Recht zur Aufrednung ausgefchloffen: 
A) Itatt Zahlung der ver[prochenen Einlagen bei der Sense (SB. 
8 221), der Kommanbitgejellichaft auf Aktien (HGB. 8 320 Abf. 3) der 
Sefellichaft mit. befchränfter Haltung (Gefeß, betr. die ©efellichaften mit 
befchränfter Haftıumg vom 20. April 1889 8 19), bei den eingetragenen wirt 
Ichaftlidhen Genoffenfchaften (Gef, betr. Erwerbs und Wirtichattsaenoen“ 
Kinften DOM ne 1859 8 Sn __. dig 
ine Aufrechnung im Wege der Vereinbarung {ft jedoch zuläffig- 
Val. RÖOE, vom 29. April 1903 in D. Yur.3. 1905 S 345, DE 
3. November 1902 ir Iipr. d. OLG. Bd. 6 S, 191. NOC vom 90. Ceb 
‚ember 1901 im Monatsichr. f. Handel8recht und Bankwefen 1901 S. 288 
Seuff, Arch. Bd. 57 S. 70. 
Gegenüber der ED au8 der Beitragspflicht eines Mitgliedes der auf 
Segenfeitigkeit beruhenden VBerfiderungsgefellidhaften nad $ 26 
des Gefebes über die privaten Verficdherungsunternehmungen vom 12. Mai 
1901. Val. Kammerger. vom 9. Februar 1900 in BL f Rechtapfl. i. Be 
d. Qammeraer. 1900 S. 29. 
h) 
8 392, 
Durch die Bejhlagnahme einer Horderung wird die Aufrechnung einer dem 
Schuldner gegen den Gläubiger zuftehenden Horderung nur dann ausgefchloffen, 
wenn der Schuldner feine Forderung nach der Bejdhlagnahme erworben hat 0de! 
wenn jeine Forderung erft nach der Befchlagnahme und fpäter als die in Beichlaa 
genommene Zorderung fällig geworden ift, 
€. I, 286: IL, 386; IIL 386, 
1. Cinfiuß der Befhlagnahme einer Forderung auf deren Anfrechenbarfeit: 
Neber Se Sep agmnbme AU RE LE Sie 85 829, 843, in 936 BUE, 
” te Se)dhlagnahme gilt als bewirkt im Rei t ändung? 
beichtulfeS an den Drittichuldner. & 829 Abi. 5 US. Me Sitellung iS Diane
	        
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