‚06 1IT. Abijnitt: Crlöfhen der Schuldverhältnifje.
fofern nur der urfächlide Zufammenhang feftfteht, auch die verwirkte Bertragsitrate 3U
vergüten haben. Chenfo Pland Bem, 2 zu $ 391, Lang S. 14. Val. R. I, 372, 373. Sf
der Kegel aber wird in diefem Falle der adäquate Kaufalzufammenhang fehlen. Vgl.
die Bem, zu 5 254 Abi. 2. Denn Treu und Glauben im Vertkehr erfordern in joldhem
Halle, daß der Gläubiger den Schuldner auf die Gefahr eine8 ungewöhnlich hohen Schadens
den diefler vor der Aufrechnung weder kennt noch Fennen muß, rechtzeitig aufmertfam macht
Die Beftimmung des 5 391 Abf. 1 entfpricht auch dem OiSber geltenden Rechte.
Val. Windfheid, Band. Bd. 2 8 350 Nr. 3 und ROT, Bd. 11 ES. 303.)
„3. Wbf, 2. Ausihluß Der lufrecdnungsmöglichteit durch den räumlich und
zeitlidh firierten Inhalt der Seiftung: Nur wenn der Gläubiger fich die SH zu
einer befitimmten Zeit an einem beitimmten Orte ausbedungen hat, Jol ım
Zweifel angenommen werden, daß gegen feine Horderung eine Forderung, für welche ein
anderer Seijtungsort befteht, nicht aufgeredhnet werden darf. Diefe Worfchrift hat mut
den Charakter einer Auslegungsregel. It ein anderer Wille der Marteien erklärt oder
aus den Umftänden zu entnehmen, {0 verbleibt e8 bei der allgemeinen Worfchrift des Abi. 1
€ fommt darauf an, ob nach dem Vertragswillen Ser Erfüllungsort ein wefent“
liche8, ein juriftifh unteilbare8 oder integrierendes Moment als räumlicher Coeffizient
der Veiltung bildet. Vgl. Vorbem. I, 4, b zu SS 275—282 S, 131. Dies kann auch bei Gel“
leiftungen der Fall fein, 3. B. wenn ‚Semand, der eine Reife machen will, fih ausbedungen
hat, daß ihn eine Geldfumme zu einer beftimmten Beit an einem beftimmten Orte, den
er auf der Reife berührt, ausbezahlt werde. Kreditbrief eines Bankiers, Planck Bem. 3
zu & 391. Bol. Oruchot, Beitr. Bd. 37 S. 110; ferner Weigelin, Das Recht zur Au
rechnung, S, 113 f.
4, Die Aufrechnung kann au allgemein durch Vertrag ausge folfen fein (Ver*
zit auf Aufrednung), insbefondere, „wenn die im Algemeinen Er Siehe Erjab“
leiftung durch Aufrechnung nach dem übereinijtimmenden Willen der Parteien Leine
Vertragserfüllung barftellen mürde und hiernach und nach Treu und Glauben im Berkeht
ber Gläubiger erwarten darf, daß der Schuldner die Leiltung, Io wie er fie beriprodel
hat, auch wirklich gewährt“. Kipr. d. DL®. Bd. 3 S. 93 (OLG. Dresden vom
19. März 1901). Auf den Fall des KonkurjeS des Gläubiger8 {it ein folder Verzicht au!
üufrechnung regelmäßig nicht zu erftrecken. Bol. Dernburg 11 S, 330 Nr. 3. Striethorft
rch. Bd. 35 S. 300.
5. Gefeßlich fit aukerdem das Recht zur Aufrednung ausgefchloffen:
A) Itatt Zahlung der ver[prochenen Einlagen bei der Sense (SB.
8 221), der Kommanbitgejellichaft auf Aktien (HGB. 8 320 Abf. 3) der
Sefellichaft mit. befchränfter Haltung (Gefeß, betr. die ©efellichaften mit
befchränfter Haftıumg vom 20. April 1889 8 19), bei den eingetragenen wirt
Ichaftlidhen Genoffenfchaften (Gef, betr. Erwerbs und Wirtichattsaenoen“
Kinften DOM ne 1859 8 Sn __. dig
ine Aufrechnung im Wege der Vereinbarung {ft jedoch zuläffig-
Val. RÖOE, vom 29. April 1903 in D. Yur.3. 1905 S 345, DE
3. November 1902 ir Iipr. d. OLG. Bd. 6 S, 191. NOC vom 90. Ceb
‚ember 1901 im Monatsichr. f. Handel8recht und Bankwefen 1901 S. 288
Seuff, Arch. Bd. 57 S. 70.
Gegenüber der ED au8 der Beitragspflicht eines Mitgliedes der auf
Segenfeitigkeit beruhenden VBerfiderungsgefellidhaften nad $ 26
des Gefebes über die privaten Verficdherungsunternehmungen vom 12. Mai
1901. Val. Kammerger. vom 9. Februar 1900 in BL f Rechtapfl. i. Be
d. Qammeraer. 1900 S. 29.
h)
8 392,
Durch die Bejhlagnahme einer Horderung wird die Aufrechnung einer dem
Schuldner gegen den Gläubiger zuftehenden Horderung nur dann ausgefchloffen,
wenn der Schuldner feine Forderung nach der Bejdhlagnahme erworben hat 0de!
wenn jeine Forderung erft nach der Befchlagnahme und fpäter als die in Beichlaa
genommene Zorderung fällig geworden ift,
€. I, 286: IL, 386; IIL 386,
1. Cinfiuß der Befhlagnahme einer Forderung auf deren Anfrechenbarfeit:
Neber Se Sep agmnbme AU RE LE Sie 85 829, 843, in 936 BUE,
” te Se)dhlagnahme gilt als bewirkt im Rei t ändung?
beichtulfeS an den Drittichuldner. & 829 Abi. 5 US. Me Sitellung iS Diane