Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

1. Titel: Kauf. Taufg. S 459. 
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oder dem nach dem Bertrage vorausgefeßten Sebrauche aufheben oder 
erheblich mindern — negative Zajlung! . 
a) Unter dem Werte iit bier, wie fi namentlihH aus dem Gegenfabe zur 
ınderen gefeßliden Alternative ergibt, der objektive AL 
wert zu veritehen. Eine bloß {ubieftive Wertfhäßung kann bei der Beur- 
teilung des SaftungSgrundes der Wertsbeeinträcdhtigung nit in 
Betracht fommen, vielmehr höchften8 in Geftalt der anderen Alternative oder 
im Bereiche des zweiten Ubiages. , , | 
Die eben erwähnte zweite Alternative hehandelt die Beeinträchtigung 
des Gebrauchswerts. Au hier muß der Maßitab ein vbijektiver 
fein, da das Sefeß vor allem den gewöhnlidhen Gebrauch erwähnt, 
D. h. Ddenjenigen, der unter den durdgfonittlidhen Lebens: 
verhältnifjen, auf welde es im Ionkreten Halle anfommt, allgemein 
mit Sachen fraglidher Art gemacht zu werden pflegt. Val. hiezu über 
den Segel des gewöhnlichen Gebrauch3 auch Iipr. d. DLSG. Bd. 9 S. 1, 
Sur. Widhr. 1903 Beil. S. 140 und ROSE, Bd. 70 S. 82 ff. 
Auch folde Fehler Können in Betracht kommen, die nur den Zaufch- 
wert mindern, werigjten8 hei der nach dem Beriragsstwene zu weiterem 
Umfabe beftimmten Ware Jo mit Recht Dertmann in Dem. 4, b, 8 zu 8 459) 
hiebei Können auch Jolde Momente hereinfpielen, die nur infolge der Mode 
der der zur Zeit Herrjdhenden Gefchmacsrichtung die Berkäuflichteit beein- 
trächtigen, 1. OLG. Kolmar, KRecht 1904 S. 66 und Dertmann a. a. D. 
| Auf die rein Jubjektiven VBerhüältnifle, Wünfdhe und Empfindungen 
des Käufer8 kommt e3 hier in diejem Punkte nicht an. Soldhe Iub- 
jeftive Momente Können aber mit Fr el wenn und foweit ein 
„za dem Bertrage voransgejeHter Gebrauch“ in Frage ftebt. 
Freilich {ft dabei nicht zureihend bloß diejenige Art und derjenige Umfang 
des Gebrauchs, wie lebteren einjeitiag nur der Käufer vorausjeßt 
Dal. aud Dernburg II $ 189). Solde Vorausfegung muß im Bertrage 
jelbit liegen, alio auf einer Willenseinigung beider Zeile beruhen. Val. 
auch NGE. Bd. 70 S. 25: „Die Zwectbeftimmung muß en VBertragsinhalt 
zeworden fein, wenn der befondere Gebrauch als vom Bertrage, D. h. ver- 
traglich vorauSgefeßt angenommen werben fol”; an die Windfheidbjhe Voraus- 
iegungStheorie % aber auch bier nicht angeknüpft, f. ROSE. a. a. OD. und 
Bd. 62 S. 267, Bd. 66 S. 133. Daß eine Joldhe {owobl ausdrücklich aus- 
gefprochen worden fein, wie auch ftillichweigend A haben Kann, ift 
an 11h nicht zu bezweifeln. Immerhin empfiehlt Kid für eine tatli tie 
Annahme in leßterer Richtung eine gewille Borficht. Rücjhlüffe auf die 
don den Parteien im VBertrage vorausgefebte Beichaffenheit bietet übrigens 
nicht Telten auch On die Preisbeftimmung dar, je nachdem diefe 3. B. 
fehr hoch oder auffallend niedrig ift. Bgl. Cola I 8 127.) 
Beifpiele aus der Praxis: Beim Kaufe eines Binshaufes unter 
Tun ner Ertragsberechnung ift die BewohHnbarfkeit der ıe 
fallenden Räume im Sinne des S 459 Abi. 1 Sag 1 nach dem Bertrage 
vorausgefebt; ROS. Bd. 70 S. 82 ff. 
Das Beitehen des UnterfagungZredht3 eines Dritten fann 
unter Umftänden ein N Fehler im Sinne des AWbj. 1 fein, der den Wert 
des erkauften Erwerbsgefchäfts oder deflen Tauglichkeit zu dem nad dem 
Nerkrage vorauSgejekten Gebrauch aufdebt oder mindert, 1). NROGE. 
Bd. 69 S. 429, val. auch Did. 63 S. 57, Bd. 67 S. 86. . 
Das Zehlen der_ bloß vorausgejekten, nicht vertraglich zugeficherten 
Höhe des bizherigen Ertrags einer Sache oder eine Gejchäftsbetriebs it 
fein Sehler im Sinne de8 $ 459, |. ROSE. Bd. 67 S. 86. 
Endlich muß der Fehler auch erheblich, 5. b. von folder Art und Be- 
deutung fein, Daß er den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit entweder 
zänzlid aufbebt oder D erheblich mindert. Daß eine uner=s 
hbeblihe Minderung diefer Art keine BD TE begründet, ft 
arundjäglih im Gefeße Jelbft ausgefprochen. AWa8 aber ‚al8 pe oder 
unerheblih anzufjehen ift, fanız als Tatfrage nur im Einzelfalle nad den 
Umitänden bemefjen werden. MM. I, 227; vgl. 3. B. Sur. id. 1893 
S. 44, Fehlen einer Schraube bei einer Maidhine.) Die Nnerheblichkeit fanır 
äbrigenS nicht bloß in dem geringen Umfang oder der geringen Tachlichen 
Tragweite des Fehlers, fondern auch fchon darin liegen, Daß er Hinfichtlich 
jeine8 zeitlichen Beltandes nicht von Bedeutung ijt, vielmehr Über bald 
mieder verichwindet oder fich doch mehr und mehr mindert, wie 3. B. normal- 
L
	        
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