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VII Mbfhnitt: Einzelne Schuldverhältnifie
Dr einem Vertrage zu verlangen (val. RG, in Kur. Wichr. 1904
S, N ”
Der Käufer, der feinerfeit3 hereits geleiftet hat, Kann gleichfalls
direkt jowohl auf Mücgängigmadhung des KaufeS oder auf
Derablebung des Maufpreifes und zugleich auf entfprechende
(völlige oder teilweije) Kücgewähr feiner Seiftung Magen gl.
biezu au Schneider in Bufch8 Str. f. 5. Bivilpr. Bd. 31 S. 285
jowie auch Jächf. OLG. Bd. 30 S. 361. ”
Bur Küdgewähr der von ihmerhaktenen Kauffacdhe braucht
lich der Kläger in der Klage an fichH nicht zu erbieten, da dies jelbits
verftändlich ijt; immerhin aber empfiehlt e8 ich, da der Ver
fänfer eventuell einredemweife fein Recht zur Leiftung Zug um Zug
(f. 8 467 mit 88 348, 320, 322) geltend machen kann. ,
‚Handelt e5 KO um die ANuflöfung eines GOrundftückskaufs, 10 wird
Ti der Käufer in der Klage zur Nüc-Auflaflung zu erbieten haben;
das Nähere HinfichtliH der Auflaffung it Sache der SDR
Tre val. hierüber Bem. B, I, 6 zu 8 925 und Bem. I, 2, 2
u .
Bei der Minderung muß der Kläger natürlich eine beftimmte
Ouote oder Ziffer in feinem Antrag angeben al. 8 253 ZWO. und
unten 1). HGierüber find im einzelnen audy SS 472, 473 zu ver-
gleichen. wegen der Art, mie der Kaufpreis Hherabzufjeben il.
Um meiften empfiehlt fih hier für den Kläger, in erfter Reihe den be“
itimmten quoten- oder ziffermäßigen Antrag zu ftellen und zualeiß
einen eventuellen auf einen nad) SS 472 f. zu beitimmenden Betrag.
Eine jehr beftrittene Frage Ht eS, wie die Minderung des Kaul“
Kae wegen eine8 Mangel der verkauften Sache in denjenigen
Hüllen zu vollziehen ift, in.denen der Aaufpreis teilweije bereits
entrichtet, teilmeife aber, mie namentlich bei ©rundjtücksverkäufen
äufig, geitundet ift (vgl. über die verfchiedenen Meinungen
Hränkel in D. Iur.3. 1905 S. 405, Sternberg in Zur. Wichr. 1906
S. 73, Kaufmann dafelbit S. 645, Lindemann in D. Yur.3. 1907
S. 421, Riefe in Sur. Wichr. 1907 S. 355, Hagemann, Recht 1907
S. 631). Der Billigkeit dürfte regelmäßig anı meilten entfprechen,
jowohl den bereits bezahlten mie den geftundeten Kaufpreisteil
prozentual nad Maßgabe der Minderungsquote zu mindern
Jo Sränfkel a. a. OD. und m Kiefe a. a. D.); wenn alfo ein
Srundftück um 100000 Mk, verkauft murde, 10000 ME. har bezahlt,
90.000 20. aber geftundet wurden und im allgemeinen eine Minderung
von 10°% verlangt werden kann, fo find dem Käufer 1000 ME. zurück
En Te und an dem geftundeten Teile kommen 9000 ME. in Weg
jall (Stiefe will im Hinblict auf $ 813 AWbf. 2 die Rückgewähr am
barbezahlten Teile erlaffen mwifjen, allein diefer abzuftreichende Teil-
betrag wurde überhaupt nicht gefchuldet, eS handelt fich alio nicht bloß
um einen zu früh bezahlten Betrag).
Der Käufer kann nicht den Klageantrag felb{t auf Wandelung oder
Minderung richten, da ja kein alternatives Schuldverhältnis in dem
Sinne vorliegt, daß der Schuldner nur alternativ zur Leiftung gemäß
dem einen oder andren Änjpruche zu verurteilen wäre, vielmehr
alternativ für den Käufer zwei an und für fih felb itändige An-
jprüche gegeben find (vgl. Crome 8 222 Anm. 33, Langheineken a. a. D,
S. A FL. Aufl.) Bd. 3 S. 141; a. M. Cofad
3 127, IT, 2).
Auch ein Klageantrag dahin, daß Kläger Wandelung verlange,
Jofern die Minderung nicht auf den von ihm gewünfchten Betrag
auSgejprochen wiirde, müßte infolge mangelnder DBeftimmtheit des
a Ai al8 unzuläjfig erfcheinen und zur Alageabweihung führen
vgl. Langheineken a. a. OD.)
SE der Klageftellung, wenn mehrere Berijonen .al8
äufer oder Berkäufer beteiligt find, j. $ 474 mit Bem.
b) Wegen der Beweislaft |. Bem. Vlil zu S 459.
6) Der Gerichtsitand der Wandelungs= oder Minderungsklage.
Sm allgemeinen ift hiefür der Erfüllungsort maßgebend
(S8 29 8RO.). Im einzelnen freilid ergeben {ich hier für die Wandelungs-
Mage viele Streitpunkte. Eine treffliche Zufammentftelluna bierüber atbt
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