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Borghardtsche Stiftung.
Borghardtschen Eheleute zu Neiffe setzten in ihrem
am 21. Ouh 1834 eröffneten Testamente die katholische Haus-Armuth
überhaupt und d.e zu Neiffe insbesondere zu Erben ein. Nach den
getroffenen Bestrmmungen sollen die Zinsen 1) von 4000 Thlr
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setzten die Testatoren folgende Vermächtnifle aus: 8) zu Messen und
Annlversanen, sowie zur Verabreichung eines Almosens an die armen
Hospitalkranlen die Zinsen von resp. 600, 1000 und 400 Thlr.; 9) für
die Begräbnißkirche und den Todtengräbcr als Entschädigung für die
tabstellen und die Beaussichtignng der Gräber der Erblasser die Zin-
sen von 200 Thlr.; 10) an die Brüderschaft der Verkündigung der
)eülgen Mutter Gottes Maria für die Abhaltung von Andachten 100
¿IU. und 11) zur Bestreitung der durch die Verwaltung aller dieser
1000 21;%. m bi#
«¿'™ Ñundatlonen, welche als ein Ganzes unter dem diamen
à Hedwlge und Joseph Karl Borghardtsche Stiftung"
missin,/ i", ' îşt Allgemeinen der fürstbischöslichen Verwaltungs-Kom-
iic ehin>, f mi í be Stiftungen in Neiffe übertragen, im Speziellen soll
L ' bcfoubcvê zu bestellenden Prokurator, der zugleich Mitglied der
aliod? ^Haltungs-Kommission sein muß, ferner einem andern Mit-
C ^letzteren und einem Mitgliede des Magistrats in Neiffe ob-
t J n :u ;. ì'ņ-ct) Kabinets-Ordre vom 30. Dezbr. 1838 erhielt die Stif
tung die Rechte einer moralischen Person.
p. Bormann,
bcrmm Tl şitzîe letztwillig ein Kapital aus, welches zur Beför-
Ansomnit,, ' \Ģottcs verwendet werden sollte, wenn es durch
des Ve,-siÄ stufen eine bestimmte Höhe erreicht habe. Die Söhne
Bor mann C ļ m \ Provinzial-Schulrath Bormann und Kaufmann
Ģ B orr man lische Stiftung zu Gießinanödorf (Bunzlau).
3on emcm Ģeschenļ des Gedingebauers Gottlob Borrmann (f 1841)
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