Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

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VIE. AbfOnitt: Sinzelne Schuldverhältnifje. 
VBorhandenfein der fonftigen gefeblihen Boranusfjeßungen {ich die Wandelung 
ne der Def OHränkfung auf die einzelne mangelhafte Sache gefallen 
aflen muß. . 
«) Diefe Geltaltung des Wandelungsrecht8 tritt als Regel ein, gleich“ 
biel, ob Tür die Einzeljachen au Einzelpreife, oder für Ui 
insgefamt ein Gefamtpreis fejtgefeßt murde. Nach ausdrüc- 
lider GefeßeSborfchrift Mindert leßterer Umftand keineswegs die 
Wandelung in bezug auf eine einzelne der mehreren Kaufjachen. 
Im zweiten Sale fiebht aber & 469 eine bedeutfame Aus nahme 
vor, nämlich für den Kal, wenn die mehreren Sachen al8 3U* 
jammengebörend verkauft find. Wann dies anzunehmen ki 
bemißt {ih nah den Umftänden des Sinzelfalles. Lieg 
aber eine Zujammengehörigfeit im Sinne des 8 469 voL 
fo erhebt fich diefes tatfächlihe Moment zur Bedeutung eines Recht5- 
momentS, inf{oferm dann auch eine Gefjamtmandelung aller 
zufammengehörenden Cinzelfacdhen in race fommen fann. Daß alle 
Sachen zufammengehören {ollen, fanıt ausdrücklich ver: 
einbart fein; die Zufammengehörigkeit kann fich aber auch aus 
anderen Umftänden ergeben. , } 
Bei einer generifh beftimmten Ware al8 Wareneinheit 
it der Verkäufer nicht berechtigt, etwa die Wandelung für den einen 
Teil der zufammengehörigen Lieferung geltend zu machen und das 
übrige als Vertragserfüllung anzunehmen, val. Seutf. Arch. Bd. 59 
Nr. 222, aber Pie unten Bem. IN, ; 
8 469 ift ferner nur anwendbar, wenn mehrere einzelne Sachen 
verkauft find, nicht aber, wenn e8 Y um den Berkauf einer einzigen 
an nn deren einer Beitandteil mangelhaft ift, val. Sur. WihT- 
) Die Annahme einer Zufammengehörigfeit im Sinne des Sat 2 de5 
S 469 jebt aber nicht {OÖlechthin voraus, daß eine fogenannte Gefamtfache 
Sadhgefamtheit, Inbegriff im dogmatijchen Sinne) den Gegenftand des 
VBerirag3 bildet oder vollendS, daß leßterer al8 En Gejamtfache 
bezeichnet ift, auch nicht, daß für die mehreren Ten ein Gefamtpreis feit“ 
gelebt wurde. DYiefe Momente fönnen für die Beurteilung, ob eine Zu 
ammengehörigfeit im Sinne des S 369 N mitbeftimmend wirken, 
ind aber nicht von zwingender Bedeutung (Me. Il, 235). Entfcheidend 
it vielmehr, ob nach der {ih ergebenden UAbficht der Kauf 
barteien und mit Rückficht auf ein bhervortretendes rechtliches 
Sntereffe anzunehmen it, daß der Vertrag über die el 
Sachen nur gefhlofflen wurde, menn und weil fie {ih als Kauf“ 
gegenftand verbinden. KFene ame Momente, Vertragsabficht und 
rechtlihes Interelfe, mülfen nach der Darlegung in M. 11, 235, welche durd 
die Schlukworte beS S 469 EAU und beftätigt mird, zufammentreffen. 
Yuch muß durch die Trennung al8 jolche wegen des durch die Bufammen: 
gehörigfeit urn höheren Wertes ein wirtidhaftlidher Nachteil 
entjteben. 215 DBeijpiele für eine folde BZufammengehörigkeit „find an% 
uführen: der Verkauf eines Viergefpanns (al8 foldhen), einer aus fich gegen“ 
icio ergänzenden beitimmten Einzeljtücken beftehenden Damenfchmuckgarnitur 
vgl. Seuff. Arch. Bd. 12 Nr. 234), eines aus mehreren Bänden beftehenden 
Werkes, eines jogenannten Farbenfortiment®, eine$ Anzugs, eines vollz 
Jtändigen Service, einer Kifte Zigarren, eine8 Jogenannten EEE 
beim WBartievarenverkauf, N hiezu die reiche Rafuiltit bet Staub in 
Anm. 180 ff. 3u S 377 HÖB., au Ripr. d. DL®. (Marienwerder) 
Bd. 8 S. 71, ferner Seuff. Arch. Bd. 59 Nr. 152, ROT. in Kur. Wichr. 1907 
S. 478, NOS. Bo. 66 S. 154, RKipr. d. OLG. (Gamburg) Bd. 13 S. 416, 
DS®. Breslau, Hecht 1907 Nr. 3289 (Kauf einer Einrichtung), Seuff. Arc. 
Gd. 62 Nr. 21 (zwei Sorten als Wareneinheit). Dagegen * 8 469 nicht 
anwendbar, falls wefentliche Beftandteile eines Gebäudes für allein 
jhadhaft find, da hier im Örunde nur eine Kauflache vorliegt, val. ROLE. 
in Sur. Wichr. 1907 S. 300 Nr. 10. 
Yiegt eine derartige Zufammengehörigfkeit ber mehreren 
Rauffadhen vor, fo kann wegen eines Mangel8 in oder an einer 
Sinzelfahe Wandelung insgefamt begehrt werden, aber nur 
unter einer weiteren BorausfeBung. Diefe geht dahin, daß 
die mangelhafte Sache nicht ohne Nachteil fürdenjeniagen, welcher
	        
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