1. Titel: Rauf. Zaujg. S$ 469-—472,
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nößige Unterfuchung Mängel aufdeckte], Puchelts Btichr. Bd. 37 S. 267 [DLSG. Köln
Knfichtlich Handelsgärtnereiprodukte] und Bad. Kıpr. 1905 S, 14).
f Ueber die Frage, ob in der Zurücweifung des einen Teiles der Lieferung ein Ver:
Ko we daß Mandelungsrecht Hhinfichtlich des behaltenen Teiles liegt, vol. ROSE.
8 472.
Bei der Minderung ijt der Kaufpreis in dem Verhältnijje hHerabzufehen, in
Welchen zur Zeit des Verkaufs der Werth der Sache in mangelfreiem Zuftande
u dem wirklichen Werthe geftanden haben würde,
| Kindet im Falle des Berkaufs mehrerer Sachen für einen Sejammtpreis
die Minderung nur wegen einzelner. Sachen ftatt, Jo ijt bei der Herabfjegung des
Preiles der SGefammtwerth aller Sachen zu Grunde zu legen.
®. I, 392; II, 408; IIL, 466.
ANgemeines,
di. Sn öhnliher Weife wie S 471 für die dort behandelten hefonderen Wandelungs-
älle regelt 8 472 die Preisherabfegung in Minderungsfällen, Dabei enthält
a) der erite AWbjag den allgemeinen Grundjaß für die Bemefjung der
Rreisminderung,
9) der zweite Wbjaß aber eine Sonderbeftimmung für den Falk einer
Preisminderung nur in AUnfehung einzelner von mehreren um
einen Gefamtpreis verkauften Sachen. .
Während 3. B. der cod. civ. die Preisminderung lediglich dem Urteile von Sach-
verftändigen anheimgibt, hat das BGB. im S 472 ein feiteS, fog. relatives Bes
Cehnungsprinzip angenommen nach dem Verhältnijfe beffimmter WertSz
ArOBen ueinander, wie Jolhe im 8 472 näher aufgeführt werden. Hiebei ift auch hier
tet8 bie Sadlage zur Beit des Berkauf3 zugrunde zu legen (vgl. unten Bem. 2, c).
Demgemäß treffen hier bei der Minderung (anders wie hei der Wandelung) fpäter
D. 5. zwilchen Kaufsabfhluß und Erhebung des MinderungsanfipruchsS eingetretene, felbft
auf Zufall beruhende Berfhledhterungen der Sache den Käufer,
Um denjenigen Betrag, der zufolge Sn verhältnismäßigen Berechnungsprinzips
Jefunden wird, mindert jihH dann der Unfprudh des Verkäufers auf Preiszahlung,
Dder e8 hat Preisreduktion durch Rückzahlung jeitenS des Verkäufers einzutreten, „Diefer
Unfpruch auf Vreisminderung ijft ein jelbjtändiger und geht deshalb nit ver-
loren dadurch, daß der Erwerber die mangelhafte Sache mit noch fo großem Gewinne
Deiter verkauft hat.“ Me. IL, 276. Der Minderungsaniprucdh wird ia über»
haupt durch Verfügungen des Käufer8 über die Sache, felbit wenn fie in Kenntnis
SA nal gefchaben, nicht beeinflußt. Val. hierüber im einzelnen Bem. Il, 7 zu
"Sm allgemeinen ift auß darauf binzumweifen, daß der Minderungsanfprud nit
118 eine Art SchadbenserfabanipruG aufgefaßt und nt werden Darf,
sel NGE. in Sur. Wichr. 1909 S. 191 Nr. 7, Warneyer Era.-Bd. 1909 Nr. 81,
Recht 1908 Nr. 3573. . .
, Stellt {ih heraus, daß die Sache infolge des Mangel völlig mertlosS it, fo
ft der Preis auf Null herabzumindern und eS ergibt fü eine Sleichftellung mit der
Wandelung; der Käufer yYt aber natürlich gehalten, die Sache dem Verkäufer zurüczus
ren vol. ROE. in Holdheims Monatichr. Bd. 12 S. 164 und Vertmann in Bem. 1
472.
Ueber Anwendung des S 472 bei argliftiger Täufhung val. RGES. in D. Sur. 8.
1906 S. 541, NOS. Bo. 62 S. 384 ff.
| 2, Bu Abi. 1... Auch für die Durchführung diefer BerehnungSZart find
Sormeln aufgeftellt. So zutreffend von Dertmann Bem. 1 zu S 472 in folgender Urt: Man
dezeichne mit p den Kaufpreis, mit mw den zur Zeit des Verkaufs fich ergebenden Wert
der Sache in mangelfreiem Zuftande, mit ww den wirklichen Wert der Sache im gleichen
Zeitbunfkte, mit x den geluchten herabgefeßten Kaufpreis. Sit nun p a mw = 1200,
VW = 900, fo ergibt fih x = 750 und zwar nach der Formel: —. = So’ alfo 9000 = 12 x,
(mit x = 750. Andere Formeldarftellungen f. bei Planck, Kubhlenbek, Neumann und
Yelder-Denle zu 8472. UYu8 der Pr ari8 val. ROE. in ur. Wichr. 1909 S, 133 und 191,
arnener Era.-Bd. 1909 Nr. 81 und Yer. 202,