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VI. HbigOnitt: Einzelne Schuldverhältniffe.
Unter Wert der Same ift nur der allgemeine Verkaufswert zu verfteben,
ıicht der a Wert, den fie gerade für den Käufer hat, Rıpr. d. OLG-
Hamburg) Bd. 20 S. 181. | , , ,
Ueber die Beredhnung im Falle der Zufiherung eine8 heitimmten Er“
tragS der Sache |. ROE. in Jur. Wichr. 1903 S. 118. 3
Ubf. 1 legt der Berechnung den Wert der Sache zur Zeit des Bertauf
zugrunde. In Anbetracht der ergänzenden Natur der VBorfhrift wird Dadur 1
eine abweichende Vereinbarung dahin nicht A jein, daß Der Wert
AineSs Jpäteren Zeitpunkt maßgebend fein Joll. Cine derartige Ber“
einbarung wird zu unterlegen fein, wenn fih der Kaufpreis nach einem
[päteren Zeitpunkt, insbefondere dem der Lieferung, beftimmt fo Dernburg
8 187 und zuftimmend land zu 8 472). f
Maßgebend muß bei der Wertberechnung auch der Ort fein, wo der Kau
zu vollziehen war (vgl. Düringer-Hacdhenburg [1. Aufl.) Bd. 3 S. 149).
War zu angemel fenem reife verkauft, {jo it zuerft Ddiefer Tele
und dann zu ermäßigen (bal. Bolze Bd. 11 Nr. 389 und Düringer-Hachen-
burg a. a. ©). Bei einem Raten-Kaufpreis it die Minderung auf ale
Katen gleichheitlih zu verteilen (vgl. Bolze Bd. 22 Nr. 339). . ,
Neber die Hrage, wie zu mindern ijt, wenn ein Teil des KaufpreifesS bereits
bezahlt, der andere aber geftundet ift, vol. Bem. IN, 2, a, d’ zu S 465.
Ueber Beredhmung der Preisminderung, wenn der N a die
jehlerbafte Sache taufchmeife erworben Hat, f. ROSE. Bo. 73 S. 152
umd Warneher Erg.-Bd. 1910 Nr. 201 S. 209, fowie Bem. I, 2, e zu 8 515.
8. Bu Ab. 2, Der hier zugrunde gelegte Fall entipricht dem Falle des S 471,
jedoch hier nur Für die Minderung, {tatt wie dort für die Wandelung. Auch hier
it vorausgefeßt, Daß e8 Jih nur um Minderung Hinfichtlich einzelner Sachen handelt
und ein Gejamtprei3 für alle verkauften Sachen fejtgefebt ift. Die Proportionsformel
ift für die Berechnung der Preisminderung an {ich die gleiche, wie im alle des erften
Nofages. Die Anwendung der Sleihung modifiziert {ih bier nach Abi. 2 nur in“
Jofern, daß alS mw und ww der Gejamtmwert einzufeßen ift, den die gekauften Sachen
zur Zeit des Verkaufs bei Mangelfireiheit der mangelhaften Sachen gehabt
hätten und den fie damals EEE NS DE Haben. Val. aucd Dertmann und Plane
zu SS jowie auS der Braris RGE. in ur. Wichr. 1909 S, 133 Nr. 6, Recht 1908
x. 3775.
Ob die Borfchrift des Abi. 2 auch auf den Fall auszudehnen ift, daß mehrere
Sachen zwar nicht zu einem SGejamtpreis, aber als zufammengehörend verkauft find,
ift beitritten. Billigkeitsgründe {prechen für eine Bejahung (vgl. hierüber Dernburg S 187
und Bland zu 8 472; a. M. Cojad Bd. I S, 446).
_ 4. Die Beweis laft für den Betrag der Minderung trifft den Käufer; vgl. Sur-
Wichr. 1908 S. 445, f. aber auch ur. Wichr. 1897 S. 197.
5. Darüber, daß ein beftimmter Antrag bei der Minderungsklage von Anfang
an zu {tellen ift, f. Dem, IN, 2, a, 8 zu S 465, und über die Hrage, wie Das Urteil zu
lauten hat, menn bie richterlih angenommene Minderung geringer ilt al8 die in der
Alage verlangte, f. Bem. UN, 2, g zu S 465.
6. Cine weitere Ergänzung findet 8 472 durch 8 473.
8 473.
Sind neben dem in Geld feitgefeßten Kaufvpreife Leitungen bedungen, die
nicht vertretbare Sachen zum SGegenftande Haben, fo find dieje Leiftungen in den
Hüllen der $8 471, 472 nach dem Werthe zur Zeit des Verkaufs in Geld zu
veranjOlagen. Die Herabfeßung der Gegenleiftung des Käufers erfolgt an dem
in Selb fejtgejeßten reife; ft diefer geringer al8 der abzırjegende Betrag, 10
hat der Verkäufer den überfchießenden Betrag dem Käufer zu veraüten.
@& IL, 499; IM, 462.
1. Bwed der Beftimmung. Die Bemeffung des Umfangs der BreishHerabfegung
wegen eines Mangel8 der Kauffache See Yih etwas Ihmieriger, wenn der SKauf-
preis nicht ausichließlich, mie das bie Kegel bildet, in Geld, {ondern ausnahmöweife
außer in Geld audh noch in Nebenleijtungen anderer Art bedungen it. (Val. hierüber
Bem. VI, 1 zu S 433; auch U Dienfte fallen hierunter.) € gilt dies fowohl
ir die Fälle des S 471 hinkichtlidh der Musaleichhung bei der NWandeluna einzelner
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