Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

704 VII. Abignitt: Einzelne Schuldverhältnifjie. 
binfichtlich der Koften der tierärztlichen Unterfuchung 20. (8 488), der heiderfeitigen Ver“ 
teigerungSbefugnis (S 489) und der Verjährung S 490). ” 
Neben der Nachlieferung fann der Käufer natürlich auch fein Ynterelje verlangen 
und ben in SS 463, 480 bj. 2 normierten SchadenSerfakanipruch erheben (über 
Einf eenD FE 
„Auch im Hohmen des S 491 genügt nicht die Freiheit von Gauptmängeln, wenn 
ber Käufer ftatt der Wandelung der Liererung eine mangelfreien Tieres verlangt, 65 
mülfen auch hier die allgemeinen Vorausfebungen wie 3. BD. mittlere Art und Güte Ze 
la GE vgl. hierüber Bem. 1, a zu $ 481 und Hinrihien, Mecklenb. Ztichr. Bd. 25 
$ 492. 
Nebernimmt der Verkäufer die Gewährleiftung. megen eines nicht zu den 
Hauptmängeln gehörenden Fehler8 oder fichert er eine Eigenjhaft des Thieres 
zu, jo finden die Vorfchriften der 88 487 bis 491 und, wenn eine Gemwährfrift 
vereinbart wird, auch die Borfchriften der SS 483 bis 485 entfprechende Un- 
wendung. Die im 8 490 beftimmte Verjährung beginnt, wenn eine Gemwährfrilt 
nicht vereinbart wird, mit der Ablieferung des CThieres. 
€. I, 411; II, 4273 III, 486, 
Vertragsmäßige Gewährleiftung: , 
„1, Wie {Oon früber in Bem. II zu 8 482 angedeutet wurde, kann die gefeßlidht 
Haftung für die zu den fog. Hauptmängeln zu rechnenden Fehler dur Ö Bertraß 
ermweifert merden, und zwar insbefondere in der Art, daß die Haftung des Verkäufers 
auch auf noch andere, al8 die ebenbezeichneten Fehler, jowie auf be/ond Ca 
Vierte Eigenichaften (vgl. Bem. zu $ 459 Abi. 2) erftredt wird. Sür foldhe Fälle wi 
S 492 eine Anmwmeifung über bie redtlide Behandlung derfelben geben. ‚€ 
A dies in Geftalt der Yerweifung auf vorausgebhende Vorfchriften für die aefeblide 
Yaftung zu „entfprechender Anwendung“, 
Rn) Hervorzuheben ift, daß {ich die Vorfchrift des & 492 nur auf die vertrags 
mäßige G©emährleiftung hinfidhtlidh der im S 481 aufgeführten 
Tiergattungen jog. Gewährsvieh) bezieht; wegen anderer Zierl 
verbleibt e& baher auch in Sällen des 8 492 bei den Vorichriften Der 
88 459—480. 
a) a nicht zu den Hauptmängeln gehörende Fehler vol. 
ß) Die „Bufierung einer Eigenfhaft“ im Sinne des 8 492 
umfaßt LeineSmeg8 die Buficherung der ehe von Gauptf“ 
müängeln, fondern die Zufidherung anderer Cigenfhaften; bezüglid 
eriterer gilt S 490, val. Neumann zu $ 492 und Stöhle S. 305; 
a. 3. Bland Dem. 1,a, 7”. , 
Dei dem Falle der Zuficherung einer Eigenfchaft gelten Die 
allgemeinen Borfdhriften — wobei inSbefondere auf $8 459 ‚AbT. 2, 
460 Saß 1, 462 ff. und 480 YAbf. 2 zu verweijen it —, foweit nicht 
aus 5$ 482 ff. eine NMenderung zu entnehmen ijt. Der Käufer kann 
daher hier auch jtatt der Wandelung nach & 463 Scohadenszerjaß 
wegen Nidhterfüllung beanfpruchen, wenn dem gekauften Tiere 3Ur 
Beit des Kaufes beim Gattungskaufe: zur Zeit des Gefahriübergang3 
1. S 480 bj. 2) die zugejidherte Eigenfdhaft fehlt. Der 
Minderung sanfpruch {ft durch S 487 auch hier NR (f. 
aber unten Bem. 4), Vol. auch Ripr. d. DLG. (Bofen) Bd. 8 S. 448 
(bierin wird ausgeführt, daß im Zweifel mangel8 befonderer Gründe, 
bie für eine Abrede im Sinne der Zufidherung einer befonderen Eigen“ 
Ichaft {prechen, nur eine Erweiterung der Gemährleiftung mit Der 
Keen EEE bloßen Wandelungsbefuanis als gewollt zu unter“ 
Heller fen). ; 
Ueber den Begriff der Zuficherung vol. Bem. IV insbe]. 1, 2%) 
zu S 459 und dazu auch Ripr. d. VLG. Bd. 8 S. 448, fowie Dern- 
Durg II $ 192, XI, 2 und Kipr. d. DLG. (Frankfurt) Bd. 9 S. 1 (eine 
vertragsmäßige Zuficherung liegt nicht immer jhon dann vor, wenn 
beide N earteren eine beitimmte Eiaenidhaft beim RKaufobieft überein:
	        
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