8. Titel: Miete. Pacht. 83 542-544,
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'ein, da bier eine Trenmung meijtens nicht ohne befonderen Nachteil für den
Mieter möglich ift.
Sindet bei der Miete mehrerer Sachen eine Kündigung nur Hinfichtlich
zinzelner ftott, fo ijt der Gefamfprei8 in dem Verhältnifje Herab=;ufeßen,
in weldhem zur Zeit des BVertragsichlulfes der Gefamtwert aller
Sachen zu dem Werte der von der Kündigung nicht betroffenen Sachen
geftanden haben würde ($ 471).
11T. Zu Hbf. 2. Wurde der Mietzin8 bereitS vorausbezahlt, {fo muß diefer
dem Mieter bei Geltendmachung de8 außerordentlidhen Kündigungsrecht® zurüdgewährt
yerden. Die Zurüczablung fowie die Vergütung für Zinfen 20. erfolgt nach denjelben
Srundfägen wie bei Geltendmachung DE borbehaltenen Rückrittsrechts
nad Maßgabe des $ 347. Dies foll fich jedoch nur auf die Fälle beziehen, in welchen
der Kündigungsgrund auf einen von dem Vermieter zu vertretenden Umftand en
ihren ift. Im entgegengefeßten Falle follen die BVorichriften über ungerechtfertigte Beceiherung
(SS 812 F.) zur Anwendung gelangen.
8 544.*)
Sit eine Wohnung oder ein anderer zum Aufenthalte von Menichen be:
itimmter Raum {o befchaffen, daß die Benußung mit einer erheblichen Geführdung
der SGefundhHeit verbunden ift, {o kann der Miether das Miethverhältniz
one Einhaltung einer Kündigungsfrift fündigen, auch wenn er die gefahHrbringende
Bejchaffenheit bei dem Abihlufjfe des Vertrags gekannt oder auf Die Geltendmachung
der ihm wegen Ddiefer Befchaffenheit zuftehenden Nechte verzichtet hat,
& IL, 488; IL, 537.
£. Allgemeines: 5 544 will ein wichtiges fozial-politifdhe8s Brinzip unter
‚tüben, nämlich die Sürlorge für die GefundhHeit des Mieters und feiner Anz
z3ehörigen. In diefem Sinne ift die GefeßeSftelle theoretifch unter die en
die fog. Berfönlichkeitsredhte zu fubiumieren (val. Bl. f. KA.
‘55. 64 ©. 219).
Seine praftifche Bedeutung fol nad den Protokollen (Il, 230—232) nit nur
auf zibilrehtlidhem Gebiete liegen, fondern er ijt zugleich gedacht al8 Stüßpunkt für
oolizeilihe Maßnahmen (im Interefjle der Hygiene), fowie als mwmirtjhaftlicher
Drud_ auf die Vermieter, die Wohnungen befier zu geftalten. Bol. hiezu
Schulgenftein, D. Jur.3. 1899 S. 430 und Berabt, Miete und Bollet, Berlin 1906, hinf.
ivilrechtlidher Folgen unberechtigter polizeilicdher Sperren.
1. 8 544 St dem Mieter ein außerordentlidhes Kündigungsrecht (aus
nem fpeziellen Grunde), Inforfern bildet er zwar nur ein ET el zu den allges
neinen 8S 542, 543 über das außerordentliche Kündigungsrecht des Mieters überhaupt,
°r weift indejffen anderfeit® nacdhftebende meitreichende Befonderheiten im Verzleiche
zu dem allgemeinen Kündigungsrecht auf, die ihm doch wieder eine Ausnahmes
tellung verleihen. .
Das Kündigungsrecht auZ S 544 {ft nicht an die Einhaltung einer Abhdilfefrift
Se jo wenig wie an den Nachweis eineS befonderen
Snterefles. Der Mieter kann fofort ausziehen. (Mebereinitimmend Duld
S. 76, Schäfer a. a. ©. S, 262 und 263, DVertmann in Bem. 3; a. M.
Mittelfitein S. 197.)
” Auch eine Anzeigepflicht nad S 545 befteht in diefem Falle an
[ich nicht, da ja S 544 zum außerordentlichen KündigungsSrechte (val. oben)
!oltemati{ch gehört. Dies wird indes nur bei dem bereit8 offenbar gefund-JeıtSgefährlichen
Zuftande gelten dürfen. Zeigt fich die Gefundheitsgefährlichfeit
aber erlt_in unerheblichem Umfange während der Dauer der
Miete 3. BD. HEN und befteht Gefahr bes Unwachfens, fo wird
Mieter zur Anzeige des Mangels (und zur Gewährung einer Abhilfefrift)
verbunden fein, vgl. hiezu S 545 mit Bem. Il, 1 und übereinftimmend Schäfer
a. a. ©. S. 264. Aus einer Unterlaffung der Anzeige folden Kalle8 kann
*) Val. hiezu Schäfer in Bl f. RA. Bd. 67 S. 257 ff., Das außerordentliche
KündigungSrecdht des Mieter wegen Gejundhetts[hädlichteit der Wohnung; Schulbentein,
D. Jur.8. 1899 S. 430 f.; Beradt. Miete und LKolizet, Berlin 1906.