Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

8. Titel: Miete. Pacht. 88 571, 572. 
909 
8 572.*) 
Hat der Miether des veräußerten Grundjtics dem VBermiether für die Er- 
füllung feiner Berpflichtungen Sicherheit geleiftet, jo tritt der Srwerber in die 
dadurch begründeten Rechte ein. Zur Rücgewähr der Sicherheit ft er nur ver: 
pflichtet, menn fie im ausgehändigt wird oder wenn er dem Vermiether gegen: 
über die Verpflichtung zur Rücgewähr übernimmt. 
G, IL, 564; IL, 565, 
Der Paragraph behandelt insbe], die Frage, inwieweit eine Veräußerung des Grund- 
itüds im Sinne des $ 571 auf die Rechtsverhältnifie Hinjichtlich einer vom Mieter dem 
Nermieter für die Erfüllung feiner Verpflichtungen auZ dem Mietvertrage heftellten 
Sicherheit einwirkt. Einer befonderen Herborkehrung bedurfte eS um deswillen, weil 
der Nebergang des Vertragsverhältniffe8 feine Beffton ift (vgl. Bem. A, 5 zu & 571) 
und daher der Nebergang der Kechte aus einer Sicherheit hier nicht mit dem S 401 eine 
felbftverftändlidhe gejeßlihe Folge darftellt, Praktijch wird $ 572 hauvtfädhlih bei Wacht» 
nerträgen bezüglidh der Pacdhtkaution wichtig. 
8 572 gilt au für den Fall, daß eine Geldkaution zur freien Ber IR nnS 
g co *x ® erainf ung gegeben wurde; vgl. ROES, vom 1. Dezember 1904 in ur. Wichr. 
1: . 80. 
1. Der Erwerber tritt hier nach dem Gefjeß in die durch die Leiftung einer 
jolden Sicherheit begründeten Rechte ein (Saß 1), Aus diefem NRechtSfabß ent/prinagen 
zwei Folgerungen: 
a) Der Erwerber kann von dem Mieter nicht die nodmalige Beftellung 
einer vertragSsmäßig zu gewährenden Sicherheit verlangen, auch wenn ihm 
der bisherige Vermieter al8 fein Beränßerer die diefem bereits heftellte 
Sicherheit nicht aushändigt, er kann ich vielmehr deswegen nur an lebteren 
halten. Vol. hHiezu Zimmermann a. a. DO. S, 45 ff. at freilih der Mieter 
Die vertragsmüößig m beftellende Sicherheit noch nicht geleiftet, fo hat er 
He nunmehr dem Erwerber zu gewähren (vol. Mittelitein S. 492 ff). 
Ebenfowenig kann aber anderfeitz der Mieter im Sinblik auf den Befib- 
wechjel die geftellte Sicherheit vor Beendigung der Miete von feinem Bex- 
mieter zurücverlangen (val. biezu Ben. 3). 
‚3. Eine Verpflichtung zur Rükdgewähr der Sicherheit trifft den Erwerber 
nur in beftimmten Fällen (Sag 2), nämlich: 
a) wenn fie ihm feitenS des Vermieter8 ausgehändigt wird; 
b) wenn der Erwerber fih dem Vermieter gegenüber zur Rückgabe an 
den Mieter befonders verpflichtet Hat (val. hiezu S 328 und RB. 11, 261). 
Eine derartige Nebernahme der Rücgewährspfliht jtellt I als Schuld 
übernahme dar, deren Wirkfamfkeit jedoch nicht von der Genehmigung des 
64h — bier alfo de8 Mieters — abhänat (val. hierüber Mittelitein 
a. a. DJ). 
Außerdem auch . . Se 
wenn der Erwerber jich dem Mieter gegenüber für die Nüdgabe verbürgt 
hat (vgl. 8 765). 
In allen diefen Fällen fteht dem Mieter ein felbftändiger Unfpruch auf Rückaabe 
gegen den Erwerber zu. 
. 3. Snfoweit und folange jedoch der Vermieter gegen den Mieter An- 
iprüche aus dem Mietverhältniffe hat, für die ihın die Sicherheit haftet, it er zur Geraus- 
gabe nicht verpflichtet (übereinftimmend Planck zu S 572, Mittelftein a. a. OD. und Zimmer 
mann S, 45). Er ift in diefem Falle berechtigt, auch zuguniten eines Unfpruchs von 
geringerer Höhe die ganze Sicherheit zurüczuhalien, wenn dieje eine einheitliche, untrenn- 
bare (3. 3. Schmuckjtück) ift, nicht dagegen hei Geld oder anderen bvertretbaren Sachen. 
So mit Recht Zimmermann a. a. O. | 
Yeber bie Rechtsverhältnifje bei mehrfachem Befikwechlel val. KOES. Bd. 53 S. 247. 
Hinfichtlich des Vermietervpfandrecht8 val. Bem. H1L.92 zu 8 559. 
na 
*) Val. hHiezu: v. Brünnen bei Gruchot, Beitr. Bd. 47 S, 288 ff.; Haas, Die 
Simerjtellung 2c., 1899 S., 59 ff.; NMijfen, Cin Beitrag zu 8 572 HBGB., Kur. Wir. 1904 
. 545.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.