die Hauptwerkstätten einer besonderen Organisation. Sie unterstehen zur
Zeit in Preußen in der Regel mehreren gleichgeordneten „Werkstätten
ämtern" und entbehren der einheitlichen Spitze, die sie als Fabrikbetrieb
brauchen. Künftig wäre jede Hauptwerkstätte einer einheitlichen Leitung
(Direktor) zu unterstellen. Die Hauptwerkstätten eines Generaldirektions
bezirks wären der Generaldirektion unmittelbar unterzuordnen, um eine
planmäßige und der jeweiligen Betriebslage sich anpassende Verteilung
der Reparaturfahrzeuge zu erreichen. Auch den Hauptwerkstätten wäre
eine weitgehende eigene Selbständigkeit, namentlich auf dem Gebiete des
Versuchswesens, einzuräumen. Erwägenswert wäre eine Verteilung der
Lokomotiven zur Unterhaltung nach den wichtigsten Typen auf die ein
zelnen Hauptwerkstätten. Das wird wenigstens in den verkehrsreichen
Bezirken, z. B. im rheinisch-westfälischen Bezirk, anzustreben sein. Die
Vorteile eines solchen Verfahrens haben die Erfahrungen im besetzten
Gebiet ergeben. Die Durchführung einer solchen Maßnahme würde nur
allmählich erfolgen, sie ist nur möglich bei der Zusammenfassung weiterer
Gebiete, wie sie hier durch die Generaldirektionen vorgesehen ist.
Für die Beschaffung der Fahrzeuge wird von der Zen
tralstelle ein Beschaffungsplan herausgegeben, der die Beschaffung be
stimmter Mengen den einzelnen Generaldirektionen unter Bezeichnung
der Lieferwerke zuweist. Nach diesem Plan haben die Generaldirektionen
die Herstellung zu überwachen und die Fahrzeuge abzunehmen.
Für die eisernen Oberbaustoffe und für die Holzschwellen werden be
stimmte Beschaffungsdirektionen zu bezeichnen sein.
Im übrigen ist eine zu weit gehende Zentralisation
aus volkswirtschaftlichen Gründen zu vermeiden,
da sie stets zur Ausschaltung kleinerer Unternehmer führt. Die örtlichen
Gewerbe haben einen Anspruch auf unmittelbaren Verkehr mit den ört
lichen Behörden.
Sehr wichtig ist, daß der technische Fortschritt nicht
durch übermäßige Zentralisation gehemmt wird.
In dieser Beziehung könnte der Wegfall der Einzelverwaltungen Be
denken erregen (vergleiche den Aufsatz des Prof. Cauer in der Zeitung
des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen Nr. 14, 1919). Man wird
daher für den Wegfall dieser Stellen, die bisher selbständig Neuerungen
erproben und einführen konnten, Ersatz schaffen müssen. Das wäre
möglich dadurch, daß den einzelnen Generaldirektionen, bei denen tech
nische Ausschüsse bestehen, erheblichere Mittel überwiesen werden, die
praktische Versuche ermöglichen. Auch auf andere Mittel wäre Bedacht
zu nehmen, um Erfindungen zu ermuntern: Prämien, Gewinnanteile und
dergleichen.
Die technische Fortbildung der Konstruktion wird ähnlich wie bisher
durch Ausschüsse erfolgen können, indessen werden diese Ausschüsse