Object: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

IV. Anleihen auf Grund des 
Dawes-Planes 
1. Geseb über die Londoner Konferenz 
vom 30. August 1924 
(RGBL IT S, 289). 
8 1. 
Zustimmung zum Schlußprotokoll. 
Den in den Anlagen des Schlußprotokolls der Lon- 
doner Konferenz vom 16. August 1924 enthaltanen Ver- 
einbarungen, soweit sie von Deutschland bereits unter- 
zeichnet sind oder nach Maßgabe des Schlußprotokolls 
am 380. August 1924 unterzeichnet werden sollen, wird 
zugestimmt. 
Das Schlußprotokoll nebst seinen Anlagen wird 
nachstehend veröffentlicht. 
82. 
Außere Anleihe, 
Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, 
800 Millionen Goldmark im Wege des Kredits flüssig 
zu machen. 
$ 3. 
Reparationsschuldverschreibungen der Reichsbahn; 
Industriebelastung. 
Die Reichsregierung wird ermächtigt, die erforder- 
lichen Maßnahmen zu treffen, damit die in Anlage III 
Artikel I Ziffer A 1d des Schlußprotokolls erwähnten 
Zertifikate für: 
a) 11 Milliarden Goldmark Schuldverschreibungen 
der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, 
5) 5 Milliarden Goldmark Schuldverschreibungen 
nach Maßgabe des Gesetzes über die Industrie- 
belastung vom heutigen Tage übergeben werden 
können. 
a9
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.