IV. Anleihen auf Grund des
Dawes-Planes
1. Geseb über die Londoner Konferenz
vom 30. August 1924
(RGBL IT S, 289).
8 1.
Zustimmung zum Schlußprotokoll.
Den in den Anlagen des Schlußprotokolls der Lon-
doner Konferenz vom 16. August 1924 enthaltanen Ver-
einbarungen, soweit sie von Deutschland bereits unter-
zeichnet sind oder nach Maßgabe des Schlußprotokolls
am 380. August 1924 unterzeichnet werden sollen, wird
zugestimmt.
Das Schlußprotokoll nebst seinen Anlagen wird
nachstehend veröffentlicht.
82.
Außere Anleihe,
Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt,
800 Millionen Goldmark im Wege des Kredits flüssig
zu machen.
$ 3.
Reparationsschuldverschreibungen der Reichsbahn;
Industriebelastung.
Die Reichsregierung wird ermächtigt, die erforder-
lichen Maßnahmen zu treffen, damit die in Anlage III
Artikel I Ziffer A 1d des Schlußprotokolls erwähnten
Zertifikate für:
a) 11 Milliarden Goldmark Schuldverschreibungen
der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft,
5) 5 Milliarden Goldmark Schuldverschreibungen
nach Maßgabe des Gesetzes über die Industrie-
belastung vom heutigen Tage übergeben werden
können.
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