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Erwerbslofenfürforge.
Schriften der Gefelljhaft für Soziale Reform, Derlag
SG. Sijdher, Jena.
Bd. X. Die Berufserziehung des Arbeiters,
Heft 1. Einleitung. — Die Berufsvorbildung bis zur Schulent»
Caffung.
Heft 2. Die Ausbildung im Beruf.
Heft 3. Das Bildungswejen der Erwachfjenen.
Martin Sogemeier, Die Entwicklung und Regelung des Arbeitss
marktes im rheinifjdweftfälijdgen Indujtriegebiet im Kriege und in
der Nachkriegszeit. Ein Beitrag zur Weiterentwicklung des Arbeits»
nachweisweiens. Derlaq G. Siidher, Jena.
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2. Kapitel. Erwerbslofenfürforge und Arbeitsiofenverfierung.
81. Erwerbslofenfürforge.
Die befdhleunigte Demobilmacdhung im Herbit 1918 und die Un:
möglichkeit, für die plößlid zurücjtrömenden Arbeitskräfte in
kurzer Zeit Arbeit und Derdienft wieder bereitzuftelen, madıte es
notwendig, am 13. November 1918 eine weitgehende Erwerbs-
[ofenfürforge einzuführen. Damit befchritt die deutjde Sozial
politik ein Gebiet, auf dem nody verhältnismäßig wenig Er-
fahrungen vorlagen. Zwar hatten fowohl einzelne Städte wie
audy die Organijationen der Arbeitnehmer zum Teil gemeinjam
Einridhtungen der Erwerbslojenfürforge in Sorm von Not:
jtandsarbeiten und Derfidgerungseinridghtungen ge:
troffen, dody waren fie [owohl dem Umfang als der Bedeutung
nady nit groß genug, um in fo ungewöhnlidhen Seitläuften
irgendwie als Dorbild dienen zu können. Denn bereits im Sebruar
1919 gab es im Deutjdhen Reid rund 1,1 Million unterftüßter
Erwerbslofer, ohne die Samilienangehörigen zu rednen, die dar-
auf angewiejfen waren, von der Unterftüßung mitzuleben. Don
diejem Seitpunkt ab ijt die Sahl der unterftüßgten Erwerbslojen
mit gewiffen SOwankungen, die durd die krifenhaften Suckungen
des deutfhen Wirtjhaftslebens hervorgerufen wurden, allerdings
jtark zurückgegangen. Im Sebruar 1920 betrug fie nody 418 000,
fiel im Juni des gleiden Jahres auf 270000, um dann langjam
wieder anzufteigen, ohne jedod bisher wieder den katajtrophalen
Umfang des Jahres 1919 zu erreichen, Dabei ift zu bemerken, daß
die Erwerbslojenfürforge nad) einer Derordnung vom 6. Mai 1920
nur foldjen Perfonen gewährt werden darf, die ihre Bedürftig-
keit in volem Umfange nadweifen können. Die Sahl der wirk:
lid Arbeitslofen ijft alfo erheblidy größer, als aus den Sahlen
hervorgeht. Die Mittel für die Durchführung der trokdem fehr