575) Die Grenze des sittlichen Werturteils über Marktvorgänge. 117
zu erreichen ist, weil der Mensch und die Gesellschaft die RNatur und die Güterwelt nie
ganz beherrschen, weil auch die Urteile über Reihenbildung, Güterverteilung, Gerechtig-
eit nie bei allen Menschen übereinstimmen, weil auch vieles, über das alle oder die
Besten einig find, in der Gesellschaft mit ihrem stets rohen Durchschnittsrecht und mit
ihren immer unvollkommenen Institutionen doch nicht durchführbar ist. Aber soweit
Finigkeit über das Gerechte vorhanden ist, soweit diese Einigkeit zu bestimmter starker
UÜberzeugung, zu Durchschnittsmaßstäben geführt hat, wird man doch versuchen, es durch
Sitte und Recht mehr oder weniger praktisch zu machen. Das wird mehr gelingen,
wenn bei einer Neusiedlung Grundstücke zu verteilen, wenn Dienste und Steuern um—
zulegen sind als auf dem Markte. Aber auch auf diesem, auch in Bezug auf alle
Preisbildung und ihre Folgen wird das Princip der Gerechtigkeit nicht ganz zu
ichweigen haben.
Zu allen Zeiten galten teils gewisse Bewertungen, teils gewisse sie begleitende
Verlragsbedingungen oder Umstände als unbillig, als wucherisch; zu allen Zeiten hat
man sie in dieser oder jener Form, als laesio enormis oder sonstwie anfechtbar gemacht,
hat man auch durch amtliche oder genossenschaftliche Taxierungen zu einer billigen und
gerechten Bewertung zu kommen gesucht. Natürlich war diese meist schwierig, und man
mußte deshalb vieles rechtlich zulassen, was man doch verurteilte. Aber mindestens
eine verurteilende öffentliche Meinung bildete sich, welche dies und jenes als Boden—
wucher, als Mietswucher, als Viehversiellungswucher, als Zinswucher verurteilte, und
eine gewisse Wirkung übt solches gesellschaftliche Urteil stets. Die praktische Wirklichkeit
stellt sich uns so als eine Stufenleiter von Versuchen dar, durch moralisches Urteil,
durch Aberkennung der Ehre in gewissen Kreisen, durch verwaltungs-, straf- und civil—
rechtliche Bestimmungen über Betrug und Täuschung, über rechtes Gewicht und richtige
Münze, über Abwesenheit von Überlistung und Notausbeutung, über Preisnotierungen
und Zahlungsart, durch anständige Gewohnheiten über Rabatte und Lohnberechnungen,
endlich auch durch genossenschaftliche und amtliche Preisnormierungen zu dem zu
ommen, was man als das Ideal billiger Werte, als die Hintanhaltung ungerechten
virtschaftlichen Machtgebrauchs, als den berechtigten Schutz der Schwächeren be—
zeichnen kann.
Die pfychologischen, sittlichen und wirtschaftlichen Erwägungen, die bei allen in
größeren Kreisen vereinbarten oder amtlich festgestellten Preisen maßgebend sind, werden
ähnliche sein, wie sie auch auf dem freien Markte wirken, sie werden nur in anderer
Stärke und Mischung auftreten. So z. B. wird die Berücksichtigung der Zahlungs—
fähigkeit der Käufer bei jeder Steuereinschätzung, bei jeder Ordnung“' von Fifenbahn-
oder Theaterbillets als felbstverständlich betrachtet; aber auch der Arzt, der Gastwirt
stuft seine Rechnung häufig danach ab; sogar der Fleischer und Krämer thut es ver—
einzelt, und wenn er es gewöhnlich unterlaͤßt, so will er nicht sowohl principiell den
armen und den reichen Käufer gleich behandeln, als gleiche Preise fordern, weil er
nicht Zeit und Möglichkeit hat, die Kunden nach ihrem Einkommen zu prüfen. Jeden—
alls werden bei äüllen kollektiven Verhandlungen über Preise, auf die wir gleich
ommen, die Produktionskosten, die mittleren sür anständig geltenden Gewinne, die
Rückwirkung der Preise auf Zu⸗ und Abnahme des Geschäfts erörtert; handelt es sich
um Löhne und Gehalte, so wird die damit mögliche Lebenshaltung, ihre Verbesserung
und Verschlechterung eroͤrtert, es werden Vergleiche mit analogen Kreisen gezogen werden.
urz, auf dem freien Markte wird weniger, bei solchen Verhandlungen mehr versucht
werden, zu Bewertungen zu kommen, welche eine mittlere Linie halten zwischen der
goistischen Absicht der Verkäufer, möglichst viel zu bekommen, und bem, was die eng—
ische Judikatur geuerdings immer haͤufiger für die Tarife auf den Privatbahnen ge—
ordert hat: nämlich billige, raisonnable, gleiche Preise.
Jedenfalls hat es zu allen Zeiten einen ursächlichen Zusammenhang zwischen
v Werttatsachen und dem sittlichen Urteil über billige und gerechte Preise, über
inschränkung unrechten Machtmißbrauchs auf dem Markte und bei aller Bewertung
gegeben. Vom gesetzlichen Zinsfuß der alten Zeit bis zu unserer neuesten Wucher—