Object: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Abschreibangen. 
Der Wert des Schlußbestandes wird nur ausnahmsweise 
durch Neuschätzung (beispielsweise bei Auseinandersetzungen, 
Erbschaftsabhandlung, Verkauf, Umwandlung der Unter 
nehmungsform), in der Regel jedoch durch Schätzung der 
Wertminderung bestimmt. 
Die Kosten der Neubauten J ) werden gewöhnlich einem 
Zwischen-Konto belastet, das nach Fertigstellung durch Über 
trag der Kosten des Neubaues bzw. der Neuanlage auf das be 
treffende Anlage-Konto aufgelöst wird. 
Teile des Anlagevermögens, deren Buchwert für Bilanz 
zwecke durch Abschreibungen verschiedener Höhe ermittelt 
werden, sind im Interesse einer klaren Bilanzierung auch auf 
getrennten Konten zu verrechnen. So sollen beispielsweise 
Grundstücke und Gebäude, Gebäude und Maschinen, Maschinen 
und Werkzeuge, Pferde, Wagen und Gerätschaften usw. grund 
sätzlich auf Sonder-Konten und nicht auf einem gemeinsamen 
Konto verrechnet werden. 
2. Die Abschreibungsverluste durch Abnutzung infolge Be 
nutzung, d. h. Verluste infolge Brauchbarkeitsminderung, werden 
verrechnet: 
a) unmittelbar mit dem Anlage-Konto, oder 
b) zunächst auf einem allgemeinen Sammel-Konto für Ab 
schreibungen (Abschreibungs- Konto). 
c) Oder auf Sammel-Konten für Abschreibungen auf gleich 
artige Vermögensgruppen (beispielsweiseMaschinenabschreibungs- 
Konto, Gebäudeabschreibungs-Konto u. ä.). Diese Sammel- 
Konten werden ihrerseits abgeschlossen durch Übertrag, d. i. 
Sammlung ihrer Salden auf Generalabschreibungs-Konto oder auf 
Gewinn- oder Verlust-Konto. 
d) Auf einem allgemeinen Erneuerungsfonds-Konto [§ 261 
Ziff. 3 HGB., besser als Amortisations-Konto bezeichnet] oder 
auf Sonder-Konten für gleichartige Vermögensgruppen (bei 
spielsweise Maschinenerneuerungsfonds, Hochofenamortisations- 
Konto usf.). 
R Vgl. Z. f. hw. P., 2. Jahrgang, 1908, S. 356 ff. Sterns Lexikon 
S, 452; auch 2. Band.
	        
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