Object : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

Breite  der

Heizfläche  des  Kessels

Trommel  der

der  Lokomobile

Dreschmaschine

nicht  unter

nicht  über

18—22  Zoll

11  qm

24-26  „

13  „

28—30  „

6  „

17  „

32—36  „

8  „

21  „

40-44  „

10  „

25,5  „

b)  Dreschmaschinen  mit  Schlägertrommeln:

Breite  der
Trommel  der
Dreschmaschine
24—30  Zoll  4  qm
36—38
42—44
48—50
54—56
60—62
66—68
Werden  Dreschmaschinen  mit  Trommeln  eingeführt,
deren  Breite  sich  zwischen  der  höchsten  und  der  niedrigsten
Abmessung  zweier  aufeinander  folgender  Angaben  des
Zirkulars  befindet,  so  wird  das  Verhältnis  zwischen  der
Heizfläche  der  Lokomobilen  und  den  Abmessungen  der
Dreschmaschinen  durch  verhältnismässige  Berechnungen  an
der  Hand  der  in  den  obigen  Tabellen  gegebenen  Zahlen  ermittelt ­
  (C.  08,  Nr.  11  845).
6.  Mäh-  und  Garbenbindemaschinen;  Mähmaschinen ­
  mit  selbsttätiger  Abwerfvorrichtung;
Dampfpflüge;  komplizierte  Kleedreschmaschinen
mit  zwei  Trommeln,  komplizierte  Dampfdreschmaschinen ­
  mit  Schlägertrommeln,  bei  denen  die
Länge  der  Schläger  mindestens  4  Fuss  3  Zoll
beträgt,  und  mit  Stifttrommeln  von  mindestens
40  Zoll  Länge;  Heuwender;  Pferderechen;  Sortiermaschinen ­
  für  Gräsersamen;  Sortiermaschinen  mit
Spiraldrahtzylindern;  Kartoffelsortiermaschinen;
Maschinen  zum  Ausstreuen  pulverartiger  Düngemittel; ­
  Pulverisatoren,  Blasebälge  und  Injektoren
für  Weinberge  und  Fruchtbäume;  Traubenquetschen, ­
  auch  mit  Vorrichtungen  zur  Absonderung ­
  der  Traubenkämme;  kontinuierliche
Weinpressen;  Zentrifugalrahmscheider  und  deren
Teile,  alle  neu  erfundenen  oder  vervollkommneten
landwirtschaftlichen  Maschinen  und  Geräte,  die
für  Versuchsstationen  und  Museen  verschrieben
werden
            
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