je nachdem die ganze Zurüsfcung der staatlichen Rege
lung der Wirthschaftsbeziehungen zur Anwendung gelangt, oder
aber vorwiegend die reinen Schutzzollmaassregeln das Haupt-
augenmerk bilden. Insofern es sich nun hiebei nicht um die
innern ganz positiven Unterstützungen der Industrie handelte,
lässt sich die Richtung der Colbertschcn Maassregeln im üebrigen
keineswegs als eine Uebung des gesammten mcrcantilen Apparats
ansehen. Wo er nach Aussen agirte, suchte er vielmehr das
System rationeller zu gestalten, indem er die Schutzidco zur
Hauptsache machte. Allerdings hatte er die spätere völlige
Ungemischtheit dieses Systems noch nicht vor Augen. Seine
Zurückhaltung des Gctraides im Innern des Landes gehört zu
den auch von den neusten und entschiedensten Anhängern jener
Politik verurtheilten Maassregeln. Auch kann man nicht behaup
ten, dass Colbert oder irgend einer seiner Zeitgenossen die
befolgten Maximen mit den auch nur von diesem Standpunkt
aus zureichenden tlieoretischen Gründen ausgestattet habe.
Der Zug des Noth wendigen und die mehr instinctiven als deut
lich bewussten Regungen hätten in der wirthschaftlichen Völ
kerpolitik das Entscheidende thun müssen, und erst hinterher
konnten dio tiefem Ursachen der Zweckmässigkeit des Ver
haltens eine Sache der Kritik werden. Erst die allez jüngsten
Gestaltungen unserer Wissenschaft haben einen Standpunkt
möglich gemacht, aus welchem sich das damalige Verfahren
wenigstens in gewissen Grundzügen erklärt. Von diesem Stand
punkt werden aber weit weniger die Verstandesgründe, die
man zu jener Zeit geltend machte, als vielmehr die so zu sagen
unwillkürlichen Thatsachen der staatlichen Selbsterhaltung zum
Gegenstand der Untersuchung. Nicht dio beigefügte Rechen-
schaftsablcgung, sondern die Sache selbst in ihrer theils na
türlichen, theils aus der Thorheit entspringenden Nothwendig-
keit wird bei dieser kritischen Erläuterung und Sichtung im
Auge behalten. Jedoch kann man auch in Colberts eignen
Worten solche Fassungen seiner Grundsätze nach weisen, dio
den Gesichtspunkten der neusten Schutztheoretikor entsprechen.
Hieher gehört besonders eine Stelle, welche auch in Joubleaus
Etudes sur Colbert (Bd. I Paris 1866, S. 378) abgedruckt ist
und die leitenden Gesichtspunkte in folgende Worte zusam
mendrängt: „Herabsetzung der Ausfuhrzölle auf die Lebens
mittel und Manufacturen des Reichs; Verringerung der Ein-