Full text : Wohlfahrtzentrale der Stadt Barmen

Be[onderes  Intereffe  wurde  den  fchulentlaffenen  Kriegerwaifen  zugewandt. ­
  Knaben  und  Mädchen  wurden  der  Berufsberatungsftelle  zugewiefen,
um  fie  einen  Beruf  erlernen  zu  la|fen.  In  befonderen  Fällen  wurden  Mittel
zur  Ausbildung  bewilligt.  Blutarme  und  nervöfe  Kinder  wurden  während
des  Winters  durch  Vermittlung  des  „Vereins  zur  Pflege  deutfcher  erholungsbedürftiger ­
  Kinder“  in  Utrecht  wiederholt  nach  Holland  ausgefandt.
Den  Gefundheitszuftand  der  Witwen  anlangend,  ergab  die  Praxis,  daft
manche  Witwen  infolge  der  feelifchen  Erfdiütterungen  und  Sorgen,  die
ihnen  der  Krieg  gebracht,  unter  nervöfen  und  Gemütsftörungen  leiden,
welche  zunächft  ein  fchweres  Hemmnis  für  ihre  Erwerbstätigbeit  bilden.
Bei  anderen  Witwen  waren  Schwächen,  Gebredien  oder  Krankheiten,
welche  fie  [chon  in  ihrem  früheren  Leben  erlitten,  weniger  ihrer  Betätigung
im  Hausftande  hinderlich  gewefen,  als  fie  (ich  jetd  für  die  Uebernahme
einer  Erwerbstätigbeit  erweifen.  In  allen  betreffenden  Fällen  war  durch
Kur-  oder  Erholungsaufenthalt  zunächft  der  Gefundheitszuftand  zu  heben.
Was  die  Erwerbstätigbeit  der  Kriegerwitwen  vor  der  Ehe  betrifft,  fo  ift  bemerkenswert, ­
  daf?  30%  aller  Witwen  nie  beruflidi  tätig  gewefen  find.  Unter
den  Hinterbliebenen  waren  vor  der  Ehe,  foweit  bekannt:

Heimarbeiterinnen  43
Kaufmännifdie  Angeftellte  ....  13
Dienftmädchen  und  Hausangeftellte  .  90
Gelernte  Arbeiterinnen  149
Ungelernte  Arbeiterinnen  .  .  .  .186
Lehrerinnen  3

Nidit  alle  Frauen  find  heute  noch  erwerbsfähig.  Ein  Teil  kann  ohne
weiteres  in  den  früheren  Beruf  zurückkehren,  für  einen  Teil  kommen  Ergänzungs-
  und.Wiederholungskurfe  in  Betracht,  ein  anderer,  kleinerer  Teil
mufi  neue  Berufe  erlernen.  Nach  den  bisherigen  Erfahrungen  find  heute
30%  der  Witwen  erwerbstätig.
Ein  fchwieriges  Kapitel  ift  die  Ablöfung  der  Möbelfchulden.  5 / f)  aller
Familien  ift  verfchuldet  und  beläuft  (ich  die  bisher  berechnete  Gefamtverfchuldung
  auf  rund  Mk.  205000,—.  Soweit  Abfchlagszahlungsverpflichtungen
  beftanden,  wurde  durch  Verhandlung  mit  den  Gläubigern  dahin
gewirkt,  da(i  die  Bedingungen  entfprechend  der  jetzigen  Lage  der  Witwen
erleichtert  bezw.  bei  fofortiger  Abzahlung  eines  Teilbetrages  die  Schulden
zum  Teil  erlaffen  wurden.  Die  Ratenzahlungen  wurden  durch  Rückfprache
mit  den  Gläubigern  erneut  vereinbart  und  Beträge  feftgefetjt,  welche  die
Witwe  gut  leiften  konnte.
            
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