Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

96  Zweiter  Teil.  Handel,  in.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.
Mitteln.  Die  Eigenart  der  Zollverhältnisse  hatte  im  18.  Jahrhundert  dem  Straßburger ­
  Handel  die  volle  Ausnutzung  dieser  Lage  gestattet  und  den  Transitverkehr
durch  das  Elsaß  zu  einem  großen  Aufschwünge  gelangen  lassen.  Das  Elsaß  wurde
auch  nach  seiner  Angliederung  an  Frankreich  von  diesem  als  Zollausland  behandelt;
es  gehörte  zu  den  provinoes  räputäes  6trangferes.  Die  Stadt  Straßdung  war
im  Besitze  ihrer  alten  Zollprivilegien  geblieben.  Der  Transit  der  ausländischen  Güter
durch  das  Elsaß  unterlag  nur  einem  geringen  Durchgangszoll  und  war  mit  keinerlei
erschwerenden  Formalitäten  verbunden.  Von  Frankfurt  und  Mainz  brachten  die
Straßburger  Schiffe  Güter  aller  Art  nach  Straßburg,  von  wo  sie  auf  Lastfuhrwerken ­
  nach  der  Schweiz,  Italien  und  Südfrankreich  versandt  wurden,  und  in  umgekehrter ­
  Richtung  wieder  wurden  in  Straßburg  die  Landesprodukte  des  Elsasses
und  der  angrenzenden  Provinzen,  sowie  italienische  und  schweizerische  Waren  gesammelt, ­
  um  rheinabwärts  nach  Norddeutschland  und  nach  Holland  befördert  zu
werden.  Die  Schweiz  allein  bezog  aus  Holland  und  Frankfurt  a.  M.  über  100  000
Zentner  Waren;  acht  Zehntel  dieser  Güter  nahmen  —  wie  in  einer  der  zahlreichen
Denkschriften  der  Handelskammer  über  diesen  Gegenstand  erwähnt  wird  —  vor  der
Revolution  ihren  Weg  durch  das  Elsaß;  5—6000  Fuhrleute  und  20—24  000  Pferde
bewältigten  diesen  Verkehr  und  brachten  dem  ganzen  Elsaß  jahraus  jahrein  die
mannigfachsten  Einnahmen.
Auch  nachdem  die  französische  Revolution  die  Zollgrenze  bis  zum  Rheine  vorgerückt ­
  und  alle  Privilegien  aufgehoben  hatte,  blieb  der  unbeschränkte  Transithandel
dem  Elsaß  noch  eine  Zeitlang  erhalten;  er  erhielt  sogar  durch  die  Dekrete  vom
10.  Juli  1791  und  7.  September  1792  eine  neue  gesetzliche  Regelung.  Doch  der
Nationalkonvent  glaubte  auch  mit  diesem  Vorrecht  aufräumen  zu  sollen.  Das  Gesetz
von  24.  Juli  1793  hob  den  Transitverkehr  durch  die  Ostdepartements  vollständig  auf,
mit  der  Begründung,  daß  dadurch  eine  für  die  Interessen  der  Republik  schädliche  Einoder ­
  Ausfuhr  begünstigt  werden  könnte.  Die  damalige  Handelsvertretung,  das
Conseil  de  Commerce,  setzte  alle  Hebel  in  Bewegung,  um  eine  Zurücknahme  dieser
Maßregel  zu  erlangen,  die  keinen  anderen  Erfolg  haben  konnte,  als  den  ganzen
Durchgangsverkehr  auf  das  rechte  Rheinufer  hinüberzudrängen.  Erst  zehn  Jahre
später  gelang  es  den  Bemühungen  des  verdienstvollen  Straßburger  Tribunatsmitgliedes
  Koch  und  des  besonderen  Abgesandten  des  Straßburger  Handels,
I.  B.  Prost,  für  Strahburg  wieder  günstigere  Bedingungen  zu  erhalten.
Das  Zollgesetz  vom  8.  Floröal  XI,  welches  in  einem  besonderen  Abschnitt  auch
das  Straßburger  Entrepüt  für  ausländische  Waren  regelte,  gestattete  wieder  den
Transit  durch  das  Elsaß,  aber  nur  für  diejenigen  Güter,  welche  keinem  Einfuhrverbot
unterlagen.
Die  Wiederzulassung  des  Transits  hatte  leider  nicht  den  gewünschten  Erfolg.
Sie  war  keine  vollständige,  und  vor  allem,  sie  war  zu  spät  gekommen.  Der  Verkehr ­
  hatte  seinen  Weg  über  das  rechte  Rheinufer  gefunden;  er  war  durch  die  berührten ­
  deutschen  Staaten  in  jeder  Hinsicht  gefördert  worden.  Da  zahlreiche  Waren,
wie  raffinierter  Zucker,  Tabakfabrikate  und  namentlich  alle  Produkte  und  Fabrikate
Englands  und  seiner  Kolonien,  von  der  Einfuhr  und  Durchfuhr  in  Frankreich  ausgeschlossen ­
  blieben,  so  gab  der  Handel  nach  wie  vor  derjenigen  Route  den  Vorzug,
auf  welcher  alle  Waren  unterschiedslos  verkehren  durften.  Zudem  war  die  Durchfuhr ­
  durch  das  Elsaß  zahlreichen  Zollformalitäten,  namentlich  der  Zollplombe,  unterworfen, ­
  so  daß  die  Fuhrleute,  um  sich  diesen  zu  entziehen,  gerne  selbst  die  längere
Reise  und  die  damals  weniger  günstigen  Straßenverhältnisse  des  rechten  Rheinufers
mit  in  den  Kauf  nahmen.
In  den  ersten  Jahren  des  Kaiserreiches  hat  die  Handelskammer  nicht  aufgehört,
bei  jeder  Gelegenheit  eine  Wiederherstellung  des  früheren  unbeschränkten  Transitver-
            
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