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oder historisch genauer des Basler Steuersystems. Hierzulande
und ebenso in Deutschland hat man sich längst
daran gewöhnt, die progressive Einkommenssteuer als
etwas selbstverständliches anzusehen, und auch die
stärkere Belastung des fundierten Einkommens gegenüber
dem unfundierten als wohl begründ et und gerecht
hinzunehmen. Das französische Kapital ist an weit mehr
Rücksicht und Schonung gewöhnt und wird sofort nervös,
wenn auch nur von ferne eine Progressivsteuer in
Sicht kommt. Bei dem weitverbreiteten Misstrauen
dieser Kreise gegen den Staatssozialismus der Regierung
werden alle solchen Projekte von vornherein als inquisitorische,
vexatorische Massregeln verpönt und als
das Vorspiel unabsehbarer Schikanen und direkter Vermögenskonfiskationen,
kurz als der Anfang vom Ende
des ruhigen französischen Kapitalbesitzes perhorresziert.
Man sucht sie so lang als möglich fernzuhalten und
nützt diese Frist zur Expatriierung der in ihrer bisherigen
Sicherheit bedrohten Vermögensbestände, als einziges
Mittel, um der Gefahr zu entgehen. Unter den Zielen
dieser französischen Steuerflucht nimmt nun die Schweiz
seit Jahren eine bevorzugte Stellung ein, die sie natürlich
keineswegs einer grösseren Kapitalfreundschaft
ihrer Regierungen und ihrer öffentlichen Meinung, sondern
in erster Linie ihrer politischen Neutralität, ihrer
Kriegssicherheit verdankt.
Unter diesen Eindrücken der Kapitalfeindschaft der
französischen Regierung steht und handelt der wohlhabendste
Teil der Bevölkerung zu einer Zeit, wo die
3 % Rente infolge ihrer jüngsten Konversion ohnehin
deklassiert und feil geworden ist (Leroy). Faktisch ist
seit 1898 die 3 % französische Rente ca. 5—6 % und