37
330
372
—9
30
7
33
22
3*
3
3
8
5
20
* —X
3
D
——
*
zn
—
a
—
—
*
2
—*
e ag
me
Gewerbliche Schutzpolitik. 113
d eine Weise den Nachweis zu erbringen, daß er
keiten eines technischen Arbeiters besitze, nicht
e als groben Unfug bezeichnen. Es beruht auf
len Verkennung des Wesens moderner, d. h. kapi—
Organisation des Gewerbes, wenn man annimmt,
uuktionsleiter müsse auch die Qualifikation zum
Arbeiter besitzen, denn die Eigenart dieser Organi—
ruht ja gerade darauf, daß an die Spitze der Pro—
daufleute, Organisatoren, treten, die die technische
on andern ausführen lassen. Der Leiter' einer
jchuhfabrik, der Inhaber eines großen Konfektions—
sie sind nicht dadurch zu ihrer Stellung qualifi—
sie Stiefeln oder Röcke machen können, sondern
daß sie Hunderte und Tausende von technischen
zu einem gemeinsamen Werke zusammenfassen und
zeugnisse auf einem großen Markte abzusetzen ver—
e Erwägungen haben denn wohl auch dazu geführt,
tzutage die Forderung, den Befähigungsnachweis
die kapitalistischen Unternehmungen auszudehnen,
ch erwogen wird. Man wäünscht ihn vielmehr be—
auf handwerksmäßige Betriebe. Im Falle einer
Beschränkung ist nun aber zu bemerken, würde der
ingsnachweis dem Handwerker von gar keinem oder
sehr geringem Nutzen sein. Er würde ihm zunächst
ützen, und darauf kommt es doch immer vor allem
inem Konkurrenzkampf mit der kapitalistischen Unter—
„, denn diese ist es ja gerade, wie wir au anderer
zu beobachten Gelegenheit hatten, die den Hand—
urch Lieferung besserer Ware häufig genug aus dem
eschlagen hat. Es kann gar keinem Zweifel unter—
aß die handwerksmäßige Schneiderei, Schuhmacherei,
Tischlerei, Schlosserei usw. mindestens ebensosehr
5
bart, Gewerbewesen IUI
—
2
70
54