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die durch den Mund ihrer einflussreichen und mächtigen Mitglieder
die Anerkennung dieses Rechtes und des darauf gegründeten
Anspruchs der arbeitenden Klassen auf Iverhältnismässigen
Anteil an dem Ertrage der sozialen Industrie hartnäckig
verweigert, erklärt dadurch der beeinträchtigten, ihres
Urrechts beraubten Klasse den Krieg und kann sich und die
auf ihr beruhenden Besitzes- und Genussesvorteile der begünstigten
und begüterten Klasse nur so lange behaupten, als
das Recht des Stärkeren entweder wirklich oder vermutlich auf
der Seite der Besitzenden ist ...,. Die Gesellschaft wird ihre
Verpflichtung gegen ihre einzelnen Mitglieder erfüllt haben,
wenn sie denselben unter allen Umständen für die Gelegenheit
zu einer ihren Kräften und F ähigkeiten angemessenen
Arbeit und mittelst dieser Arbeit für ihren Bedarf an den
nötigen Mitteln des Daseins eine volle Bürgschaft leistet 1).“
Aus diesen Stellen geht wol deutlich hervor, dass man es hier
mit einem Nachklange des Fourierismus in Deutschland zu
thun hat.
Die menschenfreundlichen Gedanken Gall’s und Stromeyer’s
wurden übrigens bald vergessen. Die sozialistischen Ideen
fanden eben damals noch wenig Widerhall und erst das Revolutionsjahr
rief ein erhöhtes Interesse für die Lage der arbeitenden
Klassen hervor. Am 1ı8. Juni 1848 kamen in Berlin
die Abgeordneten deutscher Handwerker- und Arbeitervereine
zusammen und beschlossen eine Adresse an die Frankfurter
Nationalversammlung, in der ausgesprochen war: es habe sich
dem Bewusstsein des Kernes der Nation, des Arbeiter- und
Handwerkerstandes , als unabweisliches Recht die Forderung
aufgedrängt: dass der Staat Jedem, der arbeiten wolle, angemessene
Arbeit und menschlichen Bedürfnissen entsprechenden
Lohn verbürgen, dass er unentgeltlichen Unterricht
und, wo es nötig sei, die Erziehung der Jugend und
ebenso die Versorgung der Invaliden der Arbeit übernehmen
müsse *), Ebenso langte aus Reichenbach in der Pfalz eine
1) Franz Stromeyer, Organisation der Arbeit, Belle-Vue 1844,
p. 2-—3 und 95.
2) Siehe Georg Adler, Die Geschichte der ersten sozialpolitischen
Arbeiterbewegung in Deutschland, Breslau 1875, p. 166. Vgl. ebendaselbst
(p- 175) "die Bemerkung der „Verbrüderung“, die das offizielle Organ des
entralcomites des deutschen Arbeiterbundes war: Das Recht auf Arbeit bedeutet
eigentlich nur die Forderung des Rechts zu leben, und diese letzte
Forderung ist demnach in dem Rechte anf Arbeit nur in der bescheidensten