Full text: Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

rufsarbeit eine seine wirtschaftlichen Kräfte weit übersteigende 
Aufgabe setzen. In seinem Unvermögen, eine sehr ausgedehnte 
Thätigkeit zu entfalten, würde sich der Staat wahrscheinlich 
darauf beschränken den unbeschäftigten Arbeitern den in ihren 
Berufszweigen üblichen Lohn auszubezalen — ein Vorgang, 
der auf die Dauer die staatlichen Finanzen vollständig er- 
schöpfen würde. . Rechnet man zu diesen Schwierigkeiten noch 
die mit dem Rechte auf Berufsarbeit verbundene Tendenz zur 
allmäligen Beseitigung des. privaten Grund- und Kapitaleigen- 
tums hinzu, so wird man die Aussichten auf Verwirklichung 
dieses Rechtsgrundsatzes als äusserst gering bezeichnen müssen. 
Wie verhält es sich nun mit dem Rechte auf gemeine 
Arbeit? Auch diesem stehen in der Durchführung nicht uner- 
hebliche Schwierigkeiten entgegen, die man in zwei Gruppen 
sondern kann. Die eine umfasst die Schwierigkeiten organi- 
satorischer Natur, indem der Staat, um das Recht auf gemeine 
Arbeit durchzuführen, eine Menge von Arbeitsgelegenheiten 
an sich ziehen und entsprechend organisiren müsste -— eine 
Aufgabe, deren Lösung besonders ‚bei Erwerbsstockungen, Ele- 
Mmentarereignissen u. s. w. auf grosse Hindernisse stossen würde. 
In die zweite Gruppe fallen alle Bedenken gegen eine zu weit- 
gehende Stärkung der Staatsgewalt auf volkswirtschaftlichem 
Gebiete, 
Diese Hau ptschwierigkeiten dürften auch, soweit sich 
aus der bisherigen rudimentären sozialpolitischen Theorie und 
Praxis etwas vorhersagen lässt, die europäischen Staaten in 
der nächsten Zeit veranlassen, an die Stelle der Anerkennung 
des Rechts auf Arbeit gewisse Einrichtungen zu setzen, die 
dieses nicht verwirklichen, sondern es vielmehr überflüssig 
machen sollen. Ich glaube daher, dass die nächste sozialpoli- 
tische Entwickelung. nicht der Anerkennung des Rechts auf 
Arbeit, sondern der Schaffung einzelner in der Bahn dieses 
Rechtsgrundsatzes liegender Massregeln gehören wird. Ich 
deute sie im folgenden an; ihre Ausführung im Einzelnen fällt 
ausserhalb der Grenzen dieser geschichtlichen Studie. 
An erster Stelle ist hier der Vorschlag einer Versiche- 
rung gegen Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. In der 
That liegt der Gedanke nahe, die wolthätige wirtschaftliche 
Fürsorge, die Deutschland und Österreich durch die bisherige 
sozialpolitische Gesetzgebung für den arbeitsunfähigen Arbeiter 
antfalten, durch eine Versicherung, gegen ‘Arbeitslosigkeit auch 
Singer, Das Recht auf Arbeit,
	        
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