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[0 Das Pollardsystem und seine Einführung in Deutschland.
nachdrücklich betont. Hat einmal ein Mann das Gesetz übertreten,
50 hat die Gesellschaft nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht,
alles zu tun, was notwendig ist, um das Individuum zu verhindern,
dass es das Gesetz wieder verletzt (Anm. 28). Der Gedankengang
unserer englischen Mitkämpfer ist der: Steht ein Mann zum erstenmal
wegen Trunkenheit oder eines Rauschvergehens vor Gericht,
so beweist dies, dass er keine Selbstbeherrschung mehr hat. Der
zrösste Fehler ist, einen vor Gericht gezogenen Trinker mit einer
leichten Geldstrafe durchkommen zu lassen. Er wird weiter trinken.
Ein Dieb stiehlt nicht jeden Tag, aber ein Trinker trinkt jeden Tag.
Viele Trinker werden nur dadurch geisteskrank, dass man sie nicht
rechtzeitig verhindert hat, Gewohnheitstrinker zu werden (Anm. 29).
Ganz richtig. Die schleichende Entwicklung der Krankheit vollzieht
sich unter dem Schleier des engsten Familiengeheimnisses.
Wenn einmal die Frau eines Trinkers das Schweigen bricht, beklagt
sie sich meist über Eifersuchtswahn; dieser ist aber schon ein Zeichen
beginnender geistiger Erkrankung, die in geschlossener
Anstalt zu behandeln ist. Wer den Schleier dann und wann lüftet
und die Alkoholkrankheit in den ersten Stadien zu sehen bekommt,
die noch am ehesten heilbar sind, das ist der Strafrichter. Der aber
kuriert die Symptome mit dem untauglichen Mittel der Strafe,
mit der Krankheit, die dahinter steckt, hat er sich nicht zu
befassen.
Die Unterbringung in Heilstätten durch den Strafrichter wird von
unseren englischen Mitstreitern als ein verhältnismässiger Fehlgriff
betrachtet; da sie einmal voraussetzt, dass jemand vorher schon verurteilt
ist, die Unterbringung also schon aus diesem Grunde zu spät
kommt, und sodann wegen der hohen Kosten (Anm. 30). Man muss
dem Gefallenen, der aus eigener Kraft noch den Hang überwinden
kann, ein Motiv geben, das stärker ist als die Versuchung; man
muss es ihm geben im kritischen Augenblicke (crucial moment), wenn
er zum ersten Male vor dem Richter steht (Anm. 31), ich möchte
sagen am Scheidewege, wo der Weg zum Abgrund abzweigt für so
viele und für ihre Kinder und Kindeskinder; denn ein Mann ist ein
Stammbaum und ein Trinker ist ein Stammbaum von Verlorenen.
Erst vor kurzem ging durch die Presse eine Kundgebung des „Vereins
für Erziehung, Unterricht und Pflege Geistesschwacher‘‘, die
von der entsetzlichen Gedankenlosigkeit spricht, welche die Gefahren
des Alkohols nicht sehen will und dadurch die gewaltigen und uneigennützigen
Anstrengungen, unglücklichen Opfern zu helfen, fast
wie Schöpfen in ein leckes Fass erscheinen lässt.
Dr. Branthwaite, Inspektor der englischen Trinkerheilstätten,
äussert sich in seinem Berichte über das Jahr 1905 wie folgt:
„Es wird gut sein, sich zu vergegenwärtigen, dass mit wenigen
Ausnahmen alle Straffälligen zwischen dem Polizeigericht und dem