Inhaltsübersicht
(. Wandlungen im Verwaltungssystem der österreichischen Staatsbahnen
L. 1842—1854 ........
K. k. Generaldirektion für die Staatseisenbahnen. — Die
Generaldirektion wird als besondere Abteilung dem neu errichteten
Ministerium für öffentliche Arbeiten. einverleibt. —
Vereinigung der Ministerien für öffentliche Arbeiten sowie für
Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten. — In unmittelbarer
Unterordnung wird eine Generalbaudirektion und eine Generaldirektion
der Kommunikationen ‚errichtet. — An die Stelle der
Generalbaudirektion tritt die K. k. Zentraldirektion für Eisenbahnbauten.
— Auflösung der Generaldirektion für Kommunikationen
und Übernahme deren Agenden durch das Ministerium
für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten.
1854—1882 ........ een...
Verkauf der Staatsbahnen. — Übergang zum Privatbahnsystem.
— Wiederaufnahme des Staatsbahnbetriebes. — Einsetzung
einer Ministerialkommission. — Das Garantiesystem.
— Unterstellung des Eisenbahnwesens unter das . Finanzministerium.
— Ministerium für Handel und Volkswirtschaft,
— Errichtung des Handelsministeriums. — Das Sequestrationsgesetz
leitet einen Systemwechsel ein. — Fortsetzung der Eisenbahnverstaatlichung.
1882—1914 000000000000
Die Organisation der österreichischen Staatebahnen vom Jahre
1882. — Schaffung der k. k. Direktion für den Staatseisenbahnbetrieb.
— Errichtung eines Eisenbahnrates. — Organisation
vom Jahre 1884. — K.k. Generaldirektion der österreichischen
Staatsbahnen. — Organisation vom Jahre 1891. — Errichtung
des Eisenbahnministeriumse.
MH. Umstellung des Eisenbahnwesens nach dem Weltkriege ..........
Der Friedensvertrag von St. Germain vom 10. September 1919.
Die Genfer Vereinbarung vom 4. Oktober 1922. — Bundesbahngesetz
vom 23. Juli 1923.
II. Das Bundesbahngesetz vom 28. Juli 1928 ...........00.000000004
Der Dienstapparat und dessen einzelne Organe. — Die Verwaltungskommission.
— Die Ausübung der Tarifhoheit und die
Mitwirkung des Nationalrates. — Ausschaltung des Eisenbahnrates.
— Die Institution der Personalvertretung. — Eingliederung
der Generaldirektion in das Bundesministerium
für Handel und Verkehr.
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