VII. Abschnitt. Die einmaligen und ausserordentlichen Ausgaben. $ 105. 1707
Charakter der „einmaligen und ausserordentlichen“ Ausgaben heute
umsoweniger bedürfen, als diese auf dem Etat der allgemeinen
Finanzverwaltung bezw. des Finanz-Ministeriums einen weit buntscheckigeren
und zufälligeren Charakter tragen, deshalb nicht so wie
die Extraordinarien bestimmter Verwaltungen wichtig für die Beurtheilung
der Bethätigung des Staates auf einem bestimmten Gebiete
sind und aus ihrem Verhältnisse zum Ordinarium weniger allgemeine
Schlüsse als dört gezogen werden können.