Die beiden Häuser des Landtags.
Die Vermehrung der Beamtenzahl und ihre Besoldungserhöhungen
sind aus nachfolgender Tabelle zu ersehen:
Zahl und Besoldung der etatsmässigen Beamten.
Beamte
Direktor (1851: Bureauvorsteher).
..........
HT Em ara
und Kalkulatoren. .....
Bibliothekar. ........
Beamte des stenographischen
Bureaus ......
Ingenieur ..,.......
Kanzleisekretäre ......
Hausinspektor, .......
Pförtner ..........
Maschinenmeister. .....
Kanzleidiener ........
Zusammen ... |
1851
1870
1885/86
1003
Be- Be- ] Be- Be-Zahilekdangen
(Zanı] soldungen [Zahl soldungen [zanıl soldungen
M
M
1
1) 4500
2 400
u. 3000
1) 4800
2400
3 600
4 800
1 500
1'9
8100
7 900
Lo
x
4
3 000
bis
5 400
J
8 000—6 000
2 400—4 200
3 000—6 000
L 800—3 800
92100
> nor
As
200—1 800
S$ 106a. Gleichzeitig mit dem Fonds für Besoldungen ist auch
Tit. 3 (Remunerirungsfonds für Hülfsarbeiter ete.) im Laufe der Zeit
nicht unerheblich gestiegen, wie aus Anl. VI ersichtlich.
Allein von 1898/99 auf 1899 stieg derselbe von 57 588 auf 95 920 M.
n Folge der längeren Dauer der Sitzungsperioden (s. $ 104).
Aus dem Fonds werden insbesondere auch die Stenographen, soweit
sie nicht etatsmässig sind, die Hilfsbibliothekare ete. remunerirt.
$ 106b. Für die etatsmässigen Beamten des Abgeordnetenhauses
gelten im Uebrigen die für alle unmittelbaren Staatsbeamten geltenden
Vorschriften (Wohnungsgeldzuschüsse, Dienstwohnungen, Pensionen.
Reliktengelder ete.).
$ 107, Die sonstigen Etatstitel geben zu besonderen Bemerkungen
keinen Anlass. Tit. 8 (Unterhaltung der Gebäude) betrug bis 1885/86
9000 M. In diesem Jahre wurde er auf 12000 M. gesteigert, vor allem.
weil auch die Unterhaltungskosten für die Präsidialwohnung, die bisher
auf Tit. 8 (jetzt 7) gestanden hatten, dorthin übernommen wurden.
Die neue Amtswohnung machte eine Steigerung des Fonds nicht
nöthig.
) und 900.4 Remuneration für Rendanturgeschäfte, -— ?) Botenmeister u, Kastellan, —-)
Jährl. Remuneration, — *) davon 1 500 4 später wegfallend. — %) davon 450 4 künttig
wegfallend. — 6) davon 8300 M künftig wegfalleng.