aufzuheben; ebenso gilt der Vertrag als erloschen, wenn der Ladehafen bei Ankunft
geschlossen ist. Sollte nach Ankunft vor oder während der Beladung die Gefahr
eintreten, einzufrieren, ist der Kapitän berechtigt, in Ballast bzw. mit Teilladung
zu flüchten. Der Dampfer kann jedoch, wenn teilweise beladen, anderswo Ladung
zu Nutzen der Reederei, jedoch Erze nur mit Befrachters Zustimmung für den
Löschplatz oder einen anderen auf dem Wege zum Löschplatz liegenden Hafen
einnehmen.
Die Reederei oder der Kapitän ist berechtigt, den Frachtvertrag aulzuheben,
wenn Eisschwierigkeiten unterwegs die Fahrten verhindern sollten,
‚20. _____°% Befrachtungs-Gebühr von der Bruttofracht und Fehlfracht ist fällig Be-
bei Erfüllung dieses Frachtvertrages und zahlbar von dem Dampfer an ES”
21. Der Kapitän oder die Reederei hat die voraussichtliche Ladebereitschaft des Delle
Dampfers _____.._ Tage vorher an (Tel.-Adr.) —_—__ nzelBe
in zu drahten, ebenso die Abfahrt vom letzten Hafen
vor dem Ladehafen und das danach berechnete Eintreffen des Dampfers im Ladehafen.
Dieselbe Nachricht gibt die Reederei an
Telegramm-Adresse:
Die Reederei:
Der Befrachter:
2109