Full text: Über die Production und Besteuerung des Rübenzuckers im Zollverein

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wonach der Zucker-Consum 1842 noch mit 81/ Proc., 1853 mit nicht 
mehr als 28/ Proc. dnrch den Colonialzucker gedeckt worden unb die 
Betheiligung des Rübenzuckers üoii 18/ Proc. auf 71/ Proc. gestiegen 
ist, während in dieser Zeit die betreffende Zucker-Cinfuhr auf die Hälfte 
gesunken ist, die Rübenzuckerproduction aber auf das Sechsfache sich 
gehoben hat. Im Grunde wird aber der Alltheil der Rübenzucker- 
fabrikation erheblich größer geworden seul, da Dieterici bei der Annahme 
uon mit 6% ^oc. Wiag (15 mtcii = 1 Gti'. ^11^1;) Wen 
geblieben ist. Rechnet mail 7% Proc., so tonimeli für die 21,717,000 
mwit beê 1,447,806 dir. 
1,628,775 Etr. heraus. Die für das Abrechnungsjahr 1. April 56—57 
angegebenen 27,346,500 Ctr. Rüben lieferten zu 7V 2 Proc. — c. 
2,051,000 Ctr. Rohzucker, während in derselben Zeit nur etwas über 
% Mill. Ctr. Colonialzucker zur Verarbeitung für den inländischen 
Consum eingeführt wurdet). Die Rübenzuckerindustrie liefert demnach 
schon % des Bedarfes, die Colonialzuckerraffinerie nur noch %. Die 
daneben noch Statt findende Einfuhr von Raffinade, sowie von Syrup 
ist höchst unbedeutend und assicirt das Confnmverhältniß im Ganzen 
um so weniger, als auch Ausfuhr von Syrup Statt findet. 
Die Raffinerien für Colonialzucker sind unter diesen Umständen 
gezwungen gewesen, mehr und mehr zum Export zu raffiniren**). 
Biele sind auch zur Raffinerie des Rüben-Rohzuckers ganz oder theil- 
weise übergegangen. 
1843 bestanden noch 81 Etablissements, 1853 nicht mehr als 37. 
*) Ganze Einfuhr von Rohzucker: 
685,218 Gir. à 5 3#. 3oU 3,426,090 3#. 
Bonifikation für ausgef. Raff 865,562 „ 
Zoll für Rohzucker ä 5 Thlr. pr. Ctr. . . 
*) Die Bonifikation für diesen Export betrug z. B 
515,100 Ctr. 
3Jd 
um 
1830 
1840 
1850 
1853 
1856 ("/*,) = 
— 
30,469 ÏŞIr. 
163,943 
1,009,643 
934,602 
865,562 
" 
olmi 'hmt 
>'Il jt’inmmi 
nd 'jnt'ìr.ur^ 
'jllì’l chiltnnot 
Bis zunl 1. Oft. 51 wurden für den Centner Raffinade 6% Thlr. vergütet, 
nach der Annahme, daß 4 Ctr. Rohzucker (à 5 Thlr. Zoll) zu 3 Ctr. Raffinade 
erforderlich seien. Hierin lag wohl factisch eine Ausfichrprämie und vom 1. Oct. 
1851 an wurde die Vergütung auf 6'/, Thlr., vom 1. Febr. 1854 an auf 6 Thlr. 
ermäßigt. Auch hierin mag noch etwas mehr als bloße Zoll-Deckung liegen, so daß 
die im Zollgebiete zurückbleibende Menge von Colonialzucker factisch etwas größer sein 
kann, als sie nach den officiellen Zahlen erscheint.
	        
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