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wonach der Zucker-Consum 1842 noch mit 81/ Proc., 1853 mit nicht
mehr als 28/ Proc. dnrch den Colonialzucker gedeckt worden unb die
Betheiligung des Rübenzuckers üoii 18/ Proc. auf 71/ Proc. gestiegen
ist, während in dieser Zeit die betreffende Zucker-Cinfuhr auf die Hälfte
gesunken ist, die Rübenzuckerproduction aber auf das Sechsfache sich
gehoben hat. Im Grunde wird aber der Alltheil der Rübenzucker-
fabrikation erheblich größer geworden seul, da Dieterici bei der Annahme
uon mit 6% ^oc. Wiag (15 mtcii = 1 Gti'. ^11^1;) Wen
geblieben ist. Rechnet mail 7% Proc., so tonimeli für die 21,717,000
mwit beê 1,447,806 dir.
1,628,775 Etr. heraus. Die für das Abrechnungsjahr 1. April 56—57
angegebenen 27,346,500 Ctr. Rüben lieferten zu 7V 2 Proc. — c.
2,051,000 Ctr. Rohzucker, während in derselben Zeit nur etwas über
% Mill. Ctr. Colonialzucker zur Verarbeitung für den inländischen
Consum eingeführt wurdet). Die Rübenzuckerindustrie liefert demnach
schon % des Bedarfes, die Colonialzuckerraffinerie nur noch %. Die
daneben noch Statt findende Einfuhr von Raffinade, sowie von Syrup
ist höchst unbedeutend und assicirt das Confnmverhältniß im Ganzen
um so weniger, als auch Ausfuhr von Syrup Statt findet.
Die Raffinerien für Colonialzucker sind unter diesen Umständen
gezwungen gewesen, mehr und mehr zum Export zu raffiniren**).
Biele sind auch zur Raffinerie des Rüben-Rohzuckers ganz oder theil-
weise übergegangen.
1843 bestanden noch 81 Etablissements, 1853 nicht mehr als 37.
*) Ganze Einfuhr von Rohzucker:
685,218 Gir. à 5 3#. 3oU 3,426,090 3#.
Bonifikation für ausgef. Raff 865,562 „
Zoll für Rohzucker ä 5 Thlr. pr. Ctr. . .
*) Die Bonifikation für diesen Export betrug z. B
515,100 Ctr.
3Jd
um
1830
1840
1850
1853
1856 ("/*,) =
—
30,469 ÏŞIr.
163,943
1,009,643
934,602
865,562
"
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'jllì’l chiltnnot
Bis zunl 1. Oft. 51 wurden für den Centner Raffinade 6% Thlr. vergütet,
nach der Annahme, daß 4 Ctr. Rohzucker (à 5 Thlr. Zoll) zu 3 Ctr. Raffinade
erforderlich seien. Hierin lag wohl factisch eine Ausfichrprämie und vom 1. Oct.
1851 an wurde die Vergütung auf 6'/, Thlr., vom 1. Febr. 1854 an auf 6 Thlr.
ermäßigt. Auch hierin mag noch etwas mehr als bloße Zoll-Deckung liegen, so daß
die im Zollgebiete zurückbleibende Menge von Colonialzucker factisch etwas größer sein
kann, als sie nach den officiellen Zahlen erscheint.