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können, weshalb wir auf seine Abhandlung selber verweisen müssen*).
Er kommt zu dem Resultate, daß der Verlust z. B. für das Betriebs
jahr 18*0/5, = 2| Mill. Thlr. statt der obigen e. 31 Mill, oder gar
4. Mill. Thlr.) betragen habe und für das folgende Jahr muthmaaßlich
3^ Mill. Thlr. betragen werde.
Man sieht, daß jedenfalls Millionen über Millionen Preis gege
ben worden sind. Am größten ist der Verlust (uicht im Verhältniß zu
der früheren Einnahme, sondern zu der Einnahme, welche ohne Inter
vention des Rübenzuckers erlangt worden wäre) int Betriebsjahr 18*%,
gewesen. Darauf ist derselbe dttrch die Erhöhung der Rübensteuer von
3 auf 6 Sgr. zwar wieder vermindert worden, es kann aber der jetzt
geltende Vertrag eine spätere Vergrößerung der Eittbuße (in dem an
gegebenen Simte) nicht verhindertt **).
Nach den Abrechttungen der letzten 3 Jahre (von April ztt April)
hat die Einttahme für den im Zollverein consumirten Zucker (also nach
Abzug der Export-Bonifikation für den raffittirà Colonialzucker) be-
tragett:
Rübeusteuer Zusammen
3,833,954 3#. 7,325,970 3#.
4,259,530 „ 7,791,554 „
5,469,299 „ 8,147,234 „
wobei int Vergleich mit den früheren Iahres-Einnahmen zuttächst in
Betracht kontmt, daß die > Einwohnerzahl des Zollvereüts dttrch den An-
schlttß des Steuervereins um 2 Mill. Menschen mit stärkerem Kopf-
Consum, als dem des alten Zollvereins vermehrt worden ist.
Da der Vertrag mit der Einnahme von 6,°^* Sgr. per Kopf als
zu deckendes Miuimttm sich begttügt, ttttb diese sogeuattnte Soll-Eittnahme
nur reichlich 6,700,000 Thlr. jährlich betrug***), so hat in diesett 3 Jah
ren ein sogenannter Überschuß vou resp. c. 600000 Thlr., 787000 Thlr.
Zucker- und Syrup-Zölle
18*%s: 3,492,016 3#.
18*%g: 3,532,024 „
18*%y: 2,677,935 „
*) „Die Zölle von Colonialzucker imb die Rübensteuer im Zollverein" im 8ten
Bande der Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
**) Gönner der Rübenzuckerindustrie schlagen den jetzigen Steuerverlust nur gu
§ Thlr. p. Ctnr. an, indem sie noch immer 15 Centner Rüben für den Ctnr. Roh
zucker rechnen, also à 6 Sgr. = 3 Thlr. Steuer gegen 5 Thlr. Zoll und von die
ser Differenz (2 Thlr.) 1} Thlr. für den bei der Consumtion nicht concurrirenden
Rüben-Syrnp in Abrechnung bringen. Vgl. Zeitschrift des Vereins für die Rüben
zuckerindustrie im Zollvereine. Berlin 1856; 49te Lieferung p. 420.
***) Es wird hierbei für die Jahre von einer Volkszählung zur anderen ein ge
wisser vertragsmäßig bestimmter Prozentenzuwachs der Bevölkerung calculirt, der in
der Wirklichkeit nicht vollständig erreicht worden ist. Dadurch ist die Soll-Einnahme
etwas höher, als es beabsichtigt war, angesetzt worden, was hier praktisch nicht wei
ter influirt.