Full text: Über die Production und Besteuerung des Rübenzuckers im Zollverein

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können, weshalb wir auf seine Abhandlung selber verweisen müssen*). 
Er kommt zu dem Resultate, daß der Verlust z. B. für das Betriebs 
jahr 18*0/5, = 2| Mill. Thlr. statt der obigen e. 31 Mill, oder gar 
4. Mill. Thlr.) betragen habe und für das folgende Jahr muthmaaßlich 
3^ Mill. Thlr. betragen werde. 
Man sieht, daß jedenfalls Millionen über Millionen Preis gege 
ben worden sind. Am größten ist der Verlust (uicht im Verhältniß zu 
der früheren Einnahme, sondern zu der Einnahme, welche ohne Inter 
vention des Rübenzuckers erlangt worden wäre) int Betriebsjahr 18*%, 
gewesen. Darauf ist derselbe dttrch die Erhöhung der Rübensteuer von 
3 auf 6 Sgr. zwar wieder vermindert worden, es kann aber der jetzt 
geltende Vertrag eine spätere Vergrößerung der Eittbuße (in dem an 
gegebenen Simte) nicht verhindertt **). 
Nach den Abrechttungen der letzten 3 Jahre (von April ztt April) 
hat die Einttahme für den im Zollverein consumirten Zucker (also nach 
Abzug der Export-Bonifikation für den raffittirà Colonialzucker) be- 
tragett: 
Rübeusteuer Zusammen 
3,833,954 3#. 7,325,970 3#. 
4,259,530 „ 7,791,554 „ 
5,469,299 „ 8,147,234 „ 
wobei int Vergleich mit den früheren Iahres-Einnahmen zuttächst in 
Betracht kontmt, daß die > Einwohnerzahl des Zollvereüts dttrch den An- 
schlttß des Steuervereins um 2 Mill. Menschen mit stärkerem Kopf- 
Consum, als dem des alten Zollvereins vermehrt worden ist. 
Da der Vertrag mit der Einnahme von 6,°^* Sgr. per Kopf als 
zu deckendes Miuimttm sich begttügt, ttttb diese sogeuattnte Soll-Eittnahme 
nur reichlich 6,700,000 Thlr. jährlich betrug***), so hat in diesett 3 Jah 
ren ein sogenannter Überschuß vou resp. c. 600000 Thlr., 787000 Thlr. 
Zucker- und Syrup-Zölle 
18*%s: 3,492,016 3#. 
18*%g: 3,532,024 „ 
18*%y: 2,677,935 „ 
*) „Die Zölle von Colonialzucker imb die Rübensteuer im Zollverein" im 8ten 
Bande der Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. 
**) Gönner der Rübenzuckerindustrie schlagen den jetzigen Steuerverlust nur gu 
§ Thlr. p. Ctnr. an, indem sie noch immer 15 Centner Rüben für den Ctnr. Roh 
zucker rechnen, also à 6 Sgr. = 3 Thlr. Steuer gegen 5 Thlr. Zoll und von die 
ser Differenz (2 Thlr.) 1} Thlr. für den bei der Consumtion nicht concurrirenden 
Rüben-Syrnp in Abrechnung bringen. Vgl. Zeitschrift des Vereins für die Rüben 
zuckerindustrie im Zollvereine. Berlin 1856; 49te Lieferung p. 420. 
***) Es wird hierbei für die Jahre von einer Volkszählung zur anderen ein ge 
wisser vertragsmäßig bestimmter Prozentenzuwachs der Bevölkerung calculirt, der in 
der Wirklichkeit nicht vollständig erreicht worden ist. Dadurch ist die Soll-Einnahme 
etwas höher, als es beabsichtigt war, angesetzt worden, was hier praktisch nicht wei 
ter influirt.
	        
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