Full text: Über die Production und Besteuerung des Rübenzuckers im Zollverein

Völlig unbegreiflich aber ist uns, daß der Vertrag die Kopf-Ein 
nahme von 6, 0762 Sgr. nur nach der wirklicher: Einwohnerzahl des 
Zollvereins zu berechne,: vorschreibt, obgleich Hannover und Oldenburg 
wie bei den Zöllen, so auch bei der Rübensteuer ein Präcipuum von 
75 Proc. erhalten und folglich die 2 Mill. Einwohner dieser Staaten 
gleich 3'/2 Mill, zu berechnen sind. Gesetzt es wäre in den: letzten 
Abrechnungsjahr für die c. 33 Mill. Einwohner nur die Soll-Einnahme 
k 6, 0762 Sgr. mit c. 6 3 / 4 Mill. Thlr. als wirkliche Einnahme heraus 
gekommen (oder nicht viel mehr), so hätte die Rübensteuer nicht erhöht 
werde:: können, obwohl für die 31 Mill. Einw. des alten Zollvereins 
die 6,o 7 ^ 2 Sgr. per Kopf gar nicht erreicht wären, weil hiervon das 
Präcipuum für die 2 Mill. Einwohner Hannovers und Oldenburgs 
auszukehren ist. Dies gilt auch in Betreff des Frankfurter Präcipuum. 
Es wird demnach von einem ganz unparteiischen, jede feindliche 
Tendenz gegen die Rübenzuckerindustrie ausschließenden Standpunkte der 
Wunsch wohl hinlänglich gerechtfertigt erscheinen, daß dieser Vertrag 
baldmöglichst annullirt und durch rationellere Bestimmungen ersetzt werde. 
Der Rübenzuckerindustrie gegenüber sind keine bindende Verpflich 
tungen eingegangen worden; sehr ungewiß aber ist es, ob die zu einer 
Abänderung vor 1864 erforderliche Stimmen - Einheit der Contrahenten 
zu erreichen scin wird. 
Hat die Rübenzuckerindustrie die Opfer verdient, welche sie gekostet 
hat und noch kostet? Hierüber ist in Zeitungen, Zeitschriften und gan 
zen Werken bekanntlich viel gestritten worden, ohne daß eine endgültige 
Entscheidung erreicht ist. Die Frage wird gewöhnlich schon a priori 
und ohne detaillirte Untersuchung nach de::: allgemeinen Standpunkte des 
Freihandelssystcms oder des Schutzzollsystems verneinend oder bejahend 
beantwortet. 
Unserer Ansicht nach ist es zwar zweifelhaft, ob den von der Ge 
sammtheit gebrachten Opfern der für die Gesammtheit erreichte Nutzen 
schon 1852 oder noch früher die damals von Preußen proponirte Erhöhung ans 
4% Sgr. und vielleicht noch mehr hätte tragen können? Nach den Behauptungen 
der Rübenzucker-Industriellen hat hauptsächlich uur die Gunst der Absatzverhältnisse 
in den letzten Jahren den Satz von 6 Sgr. erträglich gemacht. Da aber von der 
selben Seite zugleich behauptet wird, daß jetzt schou ein Export von rohem und 
rafsinirtem Rübenzucker möglich sei, wenn eine Bonification der Steuer beim Exporte ge 
währt werde, wie der Colouialzucker ihn in biefem Falle in Betreff des erlegten Ein 
gangszolles genießt, so scheint in dieser Concurrenzfähigkeit auf fremdem Markte auch 
die Concurrenzfähigkeit mit dem Colonialzucker auf inländischem Markte bei gleicher 
Besteuerung zu liegen.
	        
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