Full text: Über die Production und Besteuerung des Rübenzuckers im Zollverein

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Stoß bei beit höheren Zöllen auf tropischen Zucker, dem größeren Bin 
nenmärkte und stärkerem Zncker-Consum früher überwunden werden, als 
in Deutschland. Die Production, welche dort 1828 nur 6 Mill. Pfd. 
betrug, war 1836 auf 98 Mill. Pfd. gestiegen, die von 466 Fabriken 
geliefert wurden. Die Zuckerverzollung ging zwar nicht um denselben 
Betrag zurück, da der Zncker-Consum überhaupt rasch zunahm; es wa 
ren aber doch 1836 ungefähr 30 Mill. Pfd. Rohzucker weniger verzollt 
worden, als 1832, womit die Finanzen an der früheren jährlichen Zoll- 
Cinnahme reichlich 2 Mill. Thlr. einbüßten, außerdem aber das Plus 
verloren, welches sie mit dein gestiegenen Consum ohne das Dasein der 
Rstbenzuckerindustrie erlangt haben würden. Nun wurde in Frankreich 
dem Rübenzucker zuerst 1837 eine Steuer auferlegt, die, so moderat sie 
auch im Verhältnisse zu den Znckerzöllen war, doch das Eingehen vieler 
kleinen Etablissements mit weniger vollkommenen Einrichtungen und ei- 
itcm bet ^1106011' Mö auf 44 mil. #. tnt 1839 
zur Folge hatte. 
Doch erholten sich die besseren Fabriken bald wieder; einzelne dehn 
ten den Betrieb ans und es entstanden auch ganz neue Anlagen, die 
mit allen Apparaten der fortschreitenden Industrie ausgerüstet waren. 
1841 ^ott tnicbet = 62 mü., 1842 = 82 mH. # 
steigender Verlust der Finanzkasse. Das Gouvernement proponirte jetzt, 
die inländische Rübenzuckerfabrikation gänzlich, zu unterdrücken und den 
Fabrikanten eine Capitalentschädigung von 50 Mill. Fr. zu geben. Auf 
den Beschluß der Kaminern aber wurde ein ganz anderer Weg einge 
schlagen, nämlich von 1843 bis 1846 eine allinälige Erhöhung der Rü 
benzuckersteuer bis zur Gleichstellung mit dem Zolle auf französischen 
Colonialzncker. Auch diese zweite Krisis wußten die besseren und größe 
ren Etablissements zu überwinden; es wurde schon 1848 (im Betriebs 
jahr mehr Rübenzucker trotz der gleichheitlichen Besteuerung pro- 
ducirt, als vor 1837 ohne Besteuerung desselben. 
Den französischen Rübenzuckerfabrikanten kommt indirekt zu Stat 
ten, daß in Frankreich der tropische Zucker von fremden Ländern höher 
besteuert ist, als derjenige von den französischen Colonien; die Rafsina- 
denre des tropischen Zuckers sind deshalb gezwungen, vorzugsweise den 
französischen Colonialzucker zu verarbeiten, der eben wegen seiner Bevor 
zugung auf dem inländischen Markte und seiner nicht genügenden Menge 
auch hohe Preise behaupten kann. Die französischen Raffinadeure von 
tropischem Zucker haben also ihr Material (vom Zoll abgesehen) theu 
rer zu bezahlen, als z. B. die deutschen, welche zu den allgemeinen Welt- 
Preisen kaufen können, wodurch die Rübenindustriellen in Frankreich 
einen Vorsprung gewinnen, den sie in Deutschland nicht haben.
	        
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