Gas-Compagnie; London und Westirland Fischerei-Compagnie; Essex
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pagnie; Nord-England Dampf-Fischerei-Cvmpagnie u. s. w." Hier
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der Stelle im Stande, sich Rechenschaft zu geben über die Bedin
gungen des beabsichtigten Unternehmens und seinen voraussichtlichen
Erfolg: ein Jeder ist befähigt, zu erwägen und zu prüfen für sich
selbst, und wer sein Geld einlegt, weiß, zit welchem Zwecke es
geschieht.
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in Bezug auf den seit Kurzem auch in England admittirten Grund-
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mehr weit zutreffender für das Actien-Commaudit- Wesen, wie es
zur Zeit auf dem Continente obwaltet. Dieser Auffassung scheint
auch in der That bereits die französische Regierung sich hinzuneigen,
wie es wenigstens der Gesetzentwurf vom 28, Mai d. I. andeutete,
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führer und Bestellung eines Conseil de Surveillance waren; auf
einem Mißverständniße beruht es übrigens, wenn man diesen Ge
setzentwurf dahin versteht, daß er eine unbegrenzte Haftbarkeit ein
zuführen beabsichtige: In dein Exposé des Motifs heißt es nur,
daß „die Commaudit-Gesellschaft die Capitalien der Commanditaire
tit Mpn# nimmt (b. %. bia aut ^be bet 963611^1161611 SKctieit),
ohne deren Person mit verantwortlich zu machen."
Diese Scheidung nun und Abgeschlossenheit in dem Betriebe
derartiger Actien-Unternehmungen gehen so weit, daß sich der Be
trieb vielfach nur auf einen einzelnen Theil eines Industrie- oder
Handelszweiges bezieht, oder aber auf eine bestimmte und begrenzte
Localität, oder, wo eine solche Scheidung statthaft ist, auf gewisse
Classen des Publicums. Das Letztere ist namentlich bei Bersicherüngs-
Gesellschaften häufig der Fall, so daß auch hier, um so zu sagen,
eine ganz bestimmte „Specialität" sich bildet. Es ist in der That
das Prinzip der Theilung der Arbeit auf das Vollständigste ein
und durchgeführt in Actien-Gesellschaften. Die Vortheile springen
in die Augen. Wenn der Erfolg zwar in der Regel langsamer, so
ist er dagegen um so sicherer und gewisser. Dieser so hervortretenden