Full text: Das Actien-Gesellschafts-, Bank- und Versicherungs-Wesen in England

Zweiter Abschnitt. 
Historischer Umriß der Gesetzgebung Englands in dieserMaterie. 
Es ist bereits angedeutet worden, daß diese Neigung, die ganze 
ungetheilte Kraft ' auf einen Gegenstand zu richten und das vorge 
steckte Ziel mit unwandelbarer Einheit und Beharrlichkeit zu ver 
folgen, eine vorherrschende Eigenthümlichkeit des englischen Charac 
ters ist, die sich in der äußeren und inneren Politik sowohl, wie auf 
allen Gebieten der nationalen Thätigkeit geltend gemacht hat, zu 
weilen allerdings in 51t weit getriebener Consequenz. Wenn die ersten 
Keime dieser Tugend ohne Zweifel im Character jenes deutschen 
Stammes lagen, von dem das stolze Älbion sich stolz entsprungen 
rühntt, so mußten dagegen die eigenthümliche politische Entwickelung 
unb die Richtung, die das ganze innere Staatssystem Englands 
schon in den ersten Bildungsstufen des staatlichen Organismus nah 
men, darauf hinwirken, diese Keime auszubilden und in den Volks- 
character gewissermaßen einzuimpfen. 'Noch ein anderer Umstand 
derselben und zwar ganz unmittelbar wirkender Tendenz trat in 
späterer Zeit hinzu. Es war dies die gegenseitige eifersüchtige Ueber- 
wachung der Zünfte und Gilden, die vorzugsweise zum Zwecke hatte, 
5U verhüten, daß keine derselben in den Geschäftskreis der anderen 
übergriff und somit zum Concurrents ward. Bei der damaligen 
Macht der Zünfte und dem parlamentarischen Einflüße überhaupt, 
den Corporationen in England stets besaßen und zum Theil noch 
dositzen, war es nicht auffallend, daß diese Eifersucht şich in das 
Parlament verpflanzte und zu Schutzgesetzen nach allen Richtungen 
hin Veranlassung gab, wodurch, wie natürlich, jenes äußere Ri- 
valitüts- und Ausschließlichkeitssysteul noch schärfer sich ausbildete,.
	        
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