der deiitsclien Gesetzgebung. Dieser Felder wird in Oesterreich
zu vermeiden sein und es bleibt der üsterreicliisclien Gesetzgebung
überdies der Trost, dass menschlicher Voraussicht nach die
Il rthümer, denen doch auch sie unterworfen ist, nicht so gross-
aitige Consequenzen haben werden, als die von der deutschen
Gesetzgebung begangenen. Jm Verhältnisse zu den Operationen
des deutschen Währungswechsels sind die des österreichischen
blosses Kinderspiel. Hier sind keine Silbermünzen aus dem
Verkehre zu ziehen, hier wird weiters nicht die Hälfte der in
Deutschland erforderlichen Goldmünzen zu prägen sein. Während
die deutsche IMünzreform allmälig durchgetÜhrt werden musste,
steht ^ der Durchführung des Währungswechsel in Oesterreich
mit einem Schlage nichts gegenüber. Oesterreich braucht die
Werthrelation erst festzustellen, wenn es an die Prägung
seiner Goldmünzen geht, und damit braucht es auch keinen
Augenblick früher zu beginnen, als bis alle anderen Vor
bereitungen vollständig getroffen sind. Es kann überdies mit
dei Ausgabe seiner (ioldmünzen, wde später gezeigt werden
.soll, weit früher beginnen, weit rascher die Papierwährung
in eine Goldwährung verwandeln, als es Deutschland mit seiner
Silberwährung gelang, so dass bei nur einiger Geschicklichkeit
und bei nur einiger Beachtung der in Deutschland gewonnenen
Lehren zwischen der Publicirung des neuen Münzgesetzes und
dem beginnenden (ioldumlaufe nicht viel mehr Monate zu ver
streichen brauchen, als in Deutschland Jahre verstrichen sind.
Damit aber wäre gerade in Oesterreich die Fehlergrenze für
die Legislative auf ein Minimum reducirt, und wenn nicht
etwa durch ganz unvorhergesehene Ursachen eine jilötzliche
1 I eisre volution auf dem Edel metal I markte dazwischen tritt,
wird die Iteehtscontinuität nahezu vollständig gewahrt werden
können.
Ls ist nun nur noch ein Argument zu untersuchen, welches
in Verbindung mit der Nothwendigkeit, die Contracte zu ändern,
gegen die Einführung der Goldwährung geltend gemacht wird.
Ls wird nämlich behauptet, dass Oesterreich dadurch auf einen
(xewinn verzichten würde, den es seinen Gläubigern gegenüber
aus der Silberwährung zieht. Was nun den Gewinn bis zu dem
Momente der Feststellung der Werth relation an langt, so wird
dieser, soweit von einem solchen überhaupt die Rede sein kann.