Full text: Währung und Handel

der deiitsclien Gesetzgebung. Dieser Felder wird in Oesterreich 
zu vermeiden sein und es bleibt der üsterreicliisclien Gesetzgebung 
überdies der Trost, dass menschlicher Voraussicht nach die 
Il rthümer, denen doch auch sie unterworfen ist, nicht so gross- 
aitige Consequenzen haben werden, als die von der deutschen 
Gesetzgebung begangenen. Jm Verhältnisse zu den Operationen 
des deutschen Währungswechsels sind die des österreichischen 
blosses Kinderspiel. Hier sind keine Silbermünzen aus dem 
Verkehre zu ziehen, hier wird weiters nicht die Hälfte der in 
Deutschland erforderlichen Goldmünzen zu prägen sein. Während 
die deutsche IMünzreform allmälig durchgetÜhrt werden musste, 
steht ^ der Durchführung des Währungswechsel in Oesterreich 
mit einem Schlage nichts gegenüber. Oesterreich braucht die 
Werthrelation erst festzustellen, wenn es an die Prägung 
seiner Goldmünzen geht, und damit braucht es auch keinen 
Augenblick früher zu beginnen, als bis alle anderen Vor 
bereitungen vollständig getroffen sind. Es kann überdies mit 
dei Ausgabe seiner (ioldmünzen, wde später gezeigt werden 
.soll, weit früher beginnen, weit rascher die Papierwährung 
in eine Goldwährung verwandeln, als es Deutschland mit seiner 
Silberwährung gelang, so dass bei nur einiger Geschicklichkeit 
und bei nur einiger Beachtung der in Deutschland gewonnenen 
Lehren zwischen der Publicirung des neuen Münzgesetzes und 
dem beginnenden (ioldumlaufe nicht viel mehr Monate zu ver 
streichen brauchen, als in Deutschland Jahre verstrichen sind. 
Damit aber wäre gerade in Oesterreich die Fehlergrenze für 
die Legislative auf ein Minimum reducirt, und wenn nicht 
etwa durch ganz unvorhergesehene Ursachen eine jilötzliche 
1 I eisre volution auf dem Edel metal I markte dazwischen tritt, 
wird die Iteehtscontinuität nahezu vollständig gewahrt werden 
können. 
Ls ist nun nur noch ein Argument zu untersuchen, welches 
in Verbindung mit der Nothwendigkeit, die Contracte zu ändern, 
gegen die Einführung der Goldwährung geltend gemacht wird. 
Ls wird nämlich behauptet, dass Oesterreich dadurch auf einen 
(xewinn verzichten würde, den es seinen Gläubigern gegenüber 
aus der Silberwährung zieht. Was nun den Gewinn bis zu dem 
Momente der Feststellung der Werth relation an langt, so wird 
dieser, soweit von einem solchen überhaupt die Rede sein kann.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.