142 Verbandswesen und Regelung der Concurrenz.
für die einzelne Bahn, ein für allemal gleichmässig gereg^W^
werden können, hezw. dass der Vortheil hieraus den Nachthei
meist überwiegt, welcher etwa durch NichtherücksichtiguHo
obwaltender Sonderverhältnisse entsteht. ■ So ist denn ein®
solche Regelung erfolgt, häufig allerdings nur
dass im einzelnen Falle unter Zustimmung der Betheiligt"^"
davon abgewichen werden kann. Aber bei vielen Frag^'^
sind.
kommt es mehr darauf an, dass als wie sie geregelt
mit
und auch im Uebrigen haben die einzelnen Verwaltungen
richtigem Tact die Abweichungen immer mehr auf besonder®
wichtige Fälle und solche Puñete beschränkt, welche nicht
von entscheidender Bedeutung für die ganze Frage der eni'
heitlichen Regelung sind. Vor Allem muss hier wiederum
das Festhalten an der, natürlich den Grundpfeiler der gnü^^"
Regelung bildenden, generell einheitlichen Klassification hing^'
wiesen werden.
Die lolge ist, dass Specialverhandlungen bei E^n^
richtung eines directen Verkehrs im Allgemeinen nur uöth^p
sind, soweit, was eben selten, eine Bahn Abweichung^"
von den sonst geltenden Festsetzungen wünscht, und
bei
die Höhe der Tarifsätze. Für die letzteren steht
nie Re?eiun?r der dem entwickelten Verkehrsstrassennetz fast ausnahmslos ß"
Concurrenztaufe. 2Íehung ZU coucurrireiiden Linien, d. h. der andere erwähnt^
Gesichtspunct in Trage; und wenn auch allgemein derGinH
Satz gilt, im Concurrenzverkehr die Tarife gleich zu
halted
und Tai if kämpfe zu vermeiden, so erfordert doch seine
•eil'
fühl ung im einzelnen Falle, besonders für Aendernngon
ie Englischen Stehender Sätze, ein regelmässiges, organisirtes Zusam
wiiken der Concurrenten. Dieses ist der Gegenstand
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Zweck dei englischen Verbände, associations *), deren
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30 giebt. Sie umfassen stets alle für den betreftßd^"
Verkehi nebeneinander bestehenden Eisenbahnrouten, g^®^^ .
gültig ob Local- oder Durchgangsrouten d. h.
das
'^) Wenn nur zwei Bahnen betheiligt sind, wird die Bezeiedo
association nicht gebraucht.