Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verbandswesen  und  Regelung  der  Concuirenz.  151
eher  als  in  Deutschland  der  andere  Weg,  nämlich  comrensation
‘^61’  gegenseitigen  Compensation  der  einzelnen  Stationen  he-Schreiten.
  Bei  der  im  Ganzen  abgeschlossenen  Entwickelung  gegeneinander,
^cs  Bahnnetzes  sind  die  Verhältnisse  schon  fester  geworden,
^bd  auch  der  kleinere  Umfang  des,  ohnehin  durch  das  Meer
begrenzten  Gebiets  erleichtert  die  genauere  Vorherschätzung
des  Verkehrs  zwischen  je  zwei  Stationen,  ohne  die  eine  solche
Vereinbarung,  wie  erklärlich,  nicht  wohl  zu  Stande  kommen
bann.  Endlich  und  dies  ist  von  grosser  Bedeutung,  stellt
^ich  die  Zahl  der  verhandelnden  Parteien  gewöhnlich  viel
niedriger  als  in  Deutschland.  Die  geringere  Gesammtlänge
der  Konten,  das  erwähnte  Streben,  die  einzelne  Linie  vom
Versand-  bis  zum  Bezugsort  möglichst  in  Eine  Hand  zu
bringen;  die  vollzogene  Bildung  grosser  Bahncomplexe,  welche
^nch  die  Seitenlinien  vielfach  mit  den  Hauptrouten  vereinigt
bat:  Alles  das  trägt  hierzu  bei.  In  Deutschland  ist  die  Lage
and  Wechselbeziehung  der  Interessen  meist  sehr  complicirt
^ad  die  Zahl  der  Interessenten  gross;  ausserdem  fehlt  die
Gleichartigkeit  des  Standpunkts,  •  wie  sie  in  England  durch  .
bas  Vorhandensein  von  ausschliesslich  Privatbahnen  geschaffen
^Ird.  Es  kann  desshalb  nicht  befremden,  dass  Einigungen
auf  dem  Boden  der,  wie  keiner  Erörterung  bedarf,  hier
ebnehin  viel  schwierigeren  Vorherschätzung  des  Verkehrs,
Deutschland  selten  sind.
Auch  der  Modus  der  Geldtheiliing  bietet  Gelegen-  Geidtheiumg.
beit  genug  zu  Meinungsverschiedenheiten.  Zunächst  hat  die
l^aansportirende  Boute,  abgesehen  von  Anderem,  schon  da-^larch
  einen  Vortheil,  dass  das  Publikum  sie  kennen  lernt,
^leh  an  sie  gewöhnt  und  sie  deshalb  auch  in  anderen  Verkehren ­
  mehr  benutzt.  Dann  entsteht  die  Frage,  ob  auch  die
^ait  Koutenvorschrift  gehenden  Sendungen  in  die  Geldtheilung
bdlen  sollen  ;  und  endlich,  wie  hoch  der  als  Selbstkosten  vorweg ­
  zu.  vergütende  Procentsatz  der  Einnahme  zu  bemessen
Veranlasste  der  letztere  Punkt  in  Deutschland  bisher
            
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