Arbeitsertrag
121
Wirkung von Gehülfen betreibt, hat mit Niemanden den
Arbeitsertrag zu theilen. Die durch die Arbeitstheilung wieder
bedingte Arbeitsvereinigung gibt auch allen bei der Produkt
lion Mitwirkenden einen Ansprnch auf einen Theil des gemeinschaftlichen
Arbeitsertrags. Die Formel aber, nach der
sich genau berechnen ließe, wie viel ein Jeder durch seine
Arbeit zu dem neu geschaffenen Werth beigetragen hat, die
also auch als ein sicherer Maßstab bei der Bertheilung des
gemeinschaftlichen Arbeitsertrags dienen könnte, ist noch nicht
gefunden, wird wohl auch nie gefunden werden. Die Vertheilung
vollzieht sich nach Maßgabe der vorher getroffenen
freien Vereinbarung, und der dem Arbeiter hienach zugesprochene
Antheil kommt in desien Arbeitslohn zum Vorschein.
Der Arbeitslohn ist also der volle Arbeitsertrag des Arbeiters,
auf den allein dieser einen rechtlichen Anspruch hat.
Nach sozialistischen Begriffen ist nur die Thätigkeit deS
Lohnarbeiters eine Arbeit, welche einen neuen Werth erzeugt.
Die Arbeit des Fabrikanten wird gleich Null tapiri. So oft
daher auch die Social-Dentokratie vom arbeitenden Volk redet,
denkt sie ausschließlich an die städtischen und ländlichen Lohnarbeiter
und an die Kleinbauern und Kleingewerbetreibenden,
die entweder ohne Gehülfen oder doch in gleicher Weise wie
die Gehülfen arbeiten (Bolksstaat 1674 , 151). Bei
einer solchen Voraussetzung hat der Fabrikant an dem gemeinschaftlichen
Arbeitsertrag keinen Anspruch und kein Recht
auf einen Unternehmerlohn, da seiner Arbeit die Produktivität
abgesprochen wird. Er muß sich mit der üblichen Verzinsung
des auf das Unternehmen verwendeten Anlage- und
Betriebskapitals zufrieden geben. Und nicht einmal dies kommt
bent Unternehmer nach socialistischer Vorstellung zu, wenn der
,.N. Soc.-Demokrat" (1872, 81) schreibt: „Wir sehen, daß
..in der heutigen Gesellschaft an das wirklich werkthätige Volk