thumbs : Die Social-Demokratie

2lì  II-  Das  Deutsche  Reich  u.  die  Social-Demokratie.

rismus."  (Volksstaat  1874,  49.)  Motteler  hätte  sich  kürzer
fassen  und  einfach  sagen  können,  wir  sind  Gegner  des  Reichs,
weil  es  kein  socialistischer  „Volksstaat"  ist,  und  weil  seine
Macht  die  Aussicht  zur  Gründung  eines  solchen  auch  auf
lange  Zeit  hinaus  benimmt.  Die  Bekämpfung  einzelner
Einrichtungen  begründet  allerdings  noch  nicht  den  Vorwurf
der  „Reichsfeindlichkeit."  Dann  wären  alle  Reichsbürger
auch  Reichsfeinde;  denn  wir  kennen  keinen,  der  i,icht  mehr
oder  weniger  zu  irgend  einer  Einrichtung  des  Reichs  in
Opposition  stünde.  Diese  Opposition  tastet  den  Bestand  des
Reiches  selbst  nicht  an;  sondern  will  nur  eine  Weiterentwickelung ­
  desselben  durch  Besserung  seiner  Institutionen  bewirken. ­
  Wir  erklären  es  für  eine  politische  Heuchelei,  wenn
die  Social-Demokratie  ihre  „Reichsfeindlichkeit"  auf  diese
Weise  zu  definire»  und  zu  begründen  sich  bemüht.  Richt
eine  Weiterentwickelung  seiner  Institutionen  innerhalb  des
gezogenen  Rahmens  liegt  im  Interesse  der  Social-Demokratie,
sondern  die  Vernichtung  desselben,  um  aus  seinen  Trümmern
den  socialistischen  „Volksstaat"  erstehen  zll  lassen.  Oder  sind
etwa  nur  einzelne  Einrichtungen  und  nicht  das  Reich  selbst
gemeint,  wenn  die  Social-Demokratie  für  dasselbe,  so  oft
sie  in  ihren  Blättern  von  demselben  redet,  nur  Hohn  und
Spott  hat?  Wenn  bei  ihr  „das  Reich  der  Gottesfurcht  und
frommen  Sitte"»)  der  stereotype  hämische  Ausdruck  ist?
Wenn  sie  das  in  der  Brust  eines  jeden  guten  Deutschen
endlich  erwachte  Selbstgefühl  und  die  Freude  an  der  Ruhmesund
  Ehrengeschichte  des  theuren  deutschen  Vaterlandes  durchweg ­
  als  „Procentpatriotismus"»»)  und  die  Männer,  welche
aus  Vaterlandsliebe  Gut  lind  Blut  geopfert  haben,  und

*)  Bolksstaat  1871:  72;  1872:  11,  16,  48,  50  u.  v.  a.
'*)  Bolksstaat  1871:  74,  79;  1875:  18  u.  v.  a.
            
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