Full text: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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und dem Kassenbestande Einsicht nehmen, den Vorstand und die 
Generalversammlung zusammenberufen und an allen Verhandlungen 
Theil nehmen kann, wo jener alsdann den Vorsitz führt. 
In den meisten Fällen reichen die Kuhladen mit ihren Prämien 
sätzen ohne Nachzahlung zur Deckung der Verluste aus. Wie in den 
Statuten bereits gedacht, sind aber außerordentliche Verluste, nament 
lich durch Seuchen. eine Klippe, welche die Lokalvereine nicht umsegeln 
können Gerade die Entschädigung der Verluste durch Seuchen ist eine 
der wichtigsten Aufgaben des Viehversicheruugswesens. Erschüttern 
doch die Seuchenverluste die wirthschaftliche Existenz des Kleingrund 
besitzers am heftigsten, weil in den wenigen Stücken Vieh oft der 
größte Theil des Vermögens angelegt ist. — Die Kuhladen nun 
schließen entweder die Verluste durch Seuchen ganz und gar aus, 
oder'diejenigen Vereine, welche Seuchenver-luste zu entschädigen beab 
sichtigen.^ verlangen beim Eintritt einer Seuche einerseits einen un- 
verhältnißmäßig hohen Betrag und setzen andererseits, sodalo der 
höchste Beitrag zur Entschädigung nicht mehr ausreicht, die Entschä 
digungssumme herab. Diesem Mangel wird, wie schon in dem 
Statute bemerkt, abgeholfen durch Rückversicherung. 
Dem Institute der Rückversicherung, der Reassecuranz, 
auf dem Gebiete des Viehversicherungswesens liegt das Prinzip zu 
Grunde, die Zahl der Theilnehmer möglichst groß im Verhältniß 
zur Zahl derjenigen zu machen, welche voraussichtlich von Unglücks 
fällen getroffen werden. Dies kann erreicht werven, entweder durch 
Bereinigung vieler Lokalversicherungsgesellschaften, welche in ihrer 
Gesammtheit räumlich möglichst weit ausgevehnt sein müssen, oder 
durch Anlehnung der Ortsvereine an eine große Viehversicherungs 
gesellschaft. Den ersten Weg suchen die Ortsviehversicherungsvereine 
Badens (Ş. 89) einzuschlagen, den zweiten die Rheinischen Kuh 
laden Die Nationalviehversicheruugsgesellschaft zu Cassel und die 
Rheinische Viehversicherungsgesetlschaft in Köln haben sich neuerdings 
zur Uebernahme der Verluste, welche bei den Kuhladen durch Seuchen 
veranlaßt werden, erboten. . . 
Von Seiten des landwirtbschaftlichen Bcrelns sur Rhempreugen ) 
ist den lokalen Biehversicherungsgesellsckaften namentlich die Kasseler 
Gesellschaft empfohlen worden. Diese „erklärt sich bereit gegen eine 
Prämienzahlung von I % p. a. und ein einmaliges Eintrittsgeld 
von */ 4 °/ 0 die Ortsvereine derart in Rückversicherung zu nehmen, 
daß die Nationalviehversicherungsgesellschaft von jedem eintretenden 
Schadenfalle 2 /a der von dem betreffenden Pereine zu leistenden Ent 
schädigung übernimmt, während nur ‘/ 3 dem Vereine zur Last fallen 
soll. Gei eintretenden Verlusten durch Seuchen. für welche die be 
stehenden Vereine keine Entschädigung leisten, zahlt die Nationalvieh 
versicherungsgesellschaft ebenfalls 2 / 3 der Versicherungssumme, event. 
') Zeitschrift dieses Vereines.
	        
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