I. ASfchrņtt.
Geschichtliche Einleitung?)
1. Vorgeschichte.
^butsche Reich bot, wie auf politischem Gebiet, so auch in
ŗŞļg&M [ e . incm Zollwesen ein Bild äußerster Zersplitterung dar. Hielten
/ļģSfêsfâ ole Kaiser auch prinzipiell daran fest, daß die Errichtung von ZolliTfct!
şiààn ein Ausfluß der Kaiserlichen Machtvollkommenheit sei und
daher ohne Erlaubniß von Kaiser und Reich Zolle nicht erhoben werden
dursten, so ging doch thatsächlich mit der zunehmenden Schwächung der
Kaiserlichen Gewalt das Zollwesen in die Hände der geistlichen und weltlichen
Landesherren über, welche wetteiferten, sich durch die Errichtung von Zollstätten
eine ergiebige Einnahmequelle zu schaffen. Rhein, Donau und Elbe
wurden mit Zollen belegt. Auch viele Städte erwarben für sich Zollrechte.
So breitete sich ei» dichtes Netz von Zolllinien über das Deutsche Reich aus.
Der Zollplackereien lvaren unzählige. Die Klagen über Hemmungen und Belustigungen
des Verkehrs fanden nur vereinzelte Abhülfe.
î>îe Zölle gelangten theils in der Gestalt von Durchgangszöllen, theils
Marktzoll oder als Weg- oder Brückenzoll zur Erhebung.
Zm Jahre 1522 machte Kaiser Karl V. auf dem Reichstage zu Nürnberg
den Versuch zur Einführung eines Reichs-Grenzzolles. Von der Ungarisch-Ranke,
„hist.-polit. Zeitschrift", Bd. II, 1833-36. - Falke, „Die Geschlchte
des Deutschen Zollwesens" 1862. — Aegidi, „Aus der Vorzeit des Deutschen Zollj
- Hamburg 1865. — v. Festenberg-Packisch, „Die Geschichte des Zollvereins",
Weber, „Der Deutsche Zollverein", Leipzig 1872. — Preußische Jahrbücher
1872 (Okt.-Dez.-Hcft).