Full text : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

I.  ASfchrņtt.

Geschichtliche  Einleitung?)

1.  Vorgeschichte.
^butsche  Reich  bot,  wie  auf  politischem  Gebiet,  so  auch  in
ŗŞļg&M  [ e . incm  Zollwesen  ein  Bild  äußerster  Zersplitterung  dar.  Hielten
/ļģSfêsfâ  ole  Kaiser  auch  prinzipiell  daran  fest,  daß  die  Errichtung  von  ZolliTfct!
  şiààn  ein  Ausfluß  der  Kaiserlichen  Machtvollkommenheit  sei  und
daher  ohne  Erlaubniß  von  Kaiser  und  Reich  Zolle  nicht  erhoben  werden
dursten,  so  ging  doch  thatsächlich  mit  der  zunehmenden  Schwächung  der
Kaiserlichen  Gewalt  das  Zollwesen  in  die  Hände  der  geistlichen  und  weltlichen
Landesherren  über,  welche  wetteiferten,  sich  durch  die  Errichtung  von  Zollstätten
  eine  ergiebige  Einnahmequelle  zu  schaffen.  Rhein,  Donau  und  Elbe
wurden  mit  Zollen  belegt.  Auch  viele  Städte  erwarben  für  sich  Zollrechte.
So  breitete  sich  ei»  dichtes  Netz  von  Zolllinien  über  das  Deutsche  Reich  aus.
Der  Zollplackereien  lvaren  unzählige.  Die  Klagen  über  Hemmungen  und  Belustigungen ­
  des  Verkehrs  fanden  nur  vereinzelte  Abhülfe.
î>îe  Zölle  gelangten  theils  in  der  Gestalt  von  Durchgangszöllen,  theils
Marktzoll  oder  als  Weg-  oder  Brückenzoll  zur  Erhebung.
Zm  Jahre  1522  machte  Kaiser  Karl  V.  auf  dem  Reichstage  zu  Nürnberg
den  Versuch  zur  Einführung  eines  Reichs-Grenzzolles.  Von  der  Ungarisch-Ranke,

  „hist.-polit.  Zeitschrift",  Bd.  II,  1833-36.  -  Falke,  „Die  Geschlchte
  des  Deutschen  Zollwesens"  1862.  —  Aegidi,  „Aus  der  Vorzeit  des  Deutschen  Zollj
  -  Hamburg  1865.  —  v.  Festenberg-Packisch,  „Die  Geschichte  des  Zollvereins",
Weber,  „Der  Deutsche  Zollverein",  Leipzig  1872.  —  Preußische  Jahrbücher ­
  1872  (Okt.-Dez.-Hcft).
            
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