Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Außerdem sind von der bereits fällig gewordenen 
Reichsschuld noch nicht zur Einlösung gelangt und da- 
her noch im Umlauf: 
”” unmittelbare Reichsschuld: 
a) Vorkriegsschulden . 
b) Kriegsschulden . . 
2) Nachkriegsschulden (mit Ausnahme 
der unter Ziffer 3 angeführten) . . 
von dem Reich übernommene Länder- 
schulden . . . 
Unverzinsliche Schatzanweisungen, die 
nicht für Entschädigungszwecke ver- 
ausgabt worden sind - 
) 
B. Die Anleiheschulden der Länder 
(folgt in der Begründung eine Zusammenstellung). 
C. Die Anleihen der Gemeinden und 
Gemeindeverbände. 
Sie werden unter Vorbehalt auf etwa 9 Milliarden 
Goldmark geschätzt. Die genaue Erhebung über den 
Anleihebestand dieser Körperschaften ist noch nicht 
zum Abschluß gebracht ). 
Il. Art und Höhe der Ablösung 
Die Ablösung der alten Anleihen durch eine ihren 
Marknennbetrag im Werte übersteigende Leistung 
kann nur durch die Hingabe neuer Anleihen geschehen. 
Maßgebend für das Umtauschverhältnis, nach dem die 
Markanleihen in Anleihen neuer Währung abgelöst 
werden sollen, kann allein die Leistungsfähigkeit der 
Schuldner sein. Daß eine Umwandlung der gesamten 
Markschulden der öffentlichen Hand in eine Reichs- 
markschuld gleichen Betrages vorgenommen wird, die 
zu irgendeinem Zeitpunkt zu einem noch so geringen 
Satze verzinst und getilgt verden könnte, kann nicht 
in Erwägung gezogen werden. Schon eine Verzinsung 
von nur 3 v.H. dieses Betrages erfordert eine Jahres- 
leistung von rund 2,5 Milliarden Reichsmark, einem 
Betrag, der der normalen Annuität der Renarations- 
ı) Eine Zusammenstellung ist später von der Regierung 
lem Reichstage vorgelegt worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.