Full text: Die österreichisch-rumänische Zollfrage

I. 
Zum Verständnis der vorliegenden Frage erscheint es 
uns vor Allem nöthig, über die Handelsbeziehungen zwischen 
Oesterreich-Ungarn und Rumänien während der letzten Jahre 
und den bisher in Geltung gewesenen Handelsvertrag einige 
Andeutungen zu geben. 
Graf Andrássy als Minister des Aeussern war es, der 
aus vorwiegend politischen Beweggründen im Jahre *1875 
mit dem damaligen Fürstenthume Rumänien den heute noch 
in Geltung stehenden Handelsvertrag abschloss. Diese Con 
vention war unseren heimischen Interessen keineswegs günstig. 
Nur der Hinweis auf die Absicht, für unseren Staat auch in 
Rumänien Stimmung zu machen, konnte die Parlamente 
Oesterreich-Ungarns zur Annahme des Vertrages veranlassen. 
Rumänien hatte mit dem Abschluss dieses Handelsver 
trages ein wichtiges Attribut der Souveränetät erlangt ohne 
Opfer, während unsere Industrie und Landwirtschaft sich 
die ungünstigen Tarifsätze gefallen Hess, ihre Interessen 
dem höheren Ziele: Erweiterung der politischen Machtsphäre 
Oesterreich-Ungarns, opfernd. 
Allerdings, gegenüber dem bis dahin angewendeten tür 
kischen Conventional-Werthtarif von 8 Procent bedeutete 
selbst die Handelsconvention vom 22. Juni 1875 einen wesent 
lichen hortschritt. Sie gewährte uns vor Allem das Recht 
der Meistbegünstigung, Erleichterungen für den Grenzverkehr 
und sicherte einem Theile der Waarenimporte österreichischen 
rsprunges Zollfreiheit zu. Zu dieser Gruppe von begün 
stigten Waaren gehören u. A. Getreide, Petroleum, Bauholz, 
Eisen, rohe Häute, Kohle etc. Diese Concession erscheint
	        
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