Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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bei  Einigen  schon  im  50.,  bei  sehr  Wenigen  erst  im  60.,  aber  bei  der
größten  Mehrzahl  im  56.  Lebensjahre,  —  indessen  kann  doch  ein
Wohlthätigkcits-Gesetz  für  Arbeiter  den  Altersanfang  nicht  nach  der
Minderzahl,  sondern  mir  nach  der  Mehrzahl,  also  auf  das  56.  Jahr
feststellen,  zumal  die  kleine  Zahl,  welche  vom  56.  Jahre  aufwärts  noch
kurze  Zeit  die  volle  Arbeitskraft  besitzt,  durch  die  zu  früh  empfangene
Unterstützung  nicht  in  die  Lage  versetzt  wird,  die  Hände  in  den  Schoß
zu  legen,  denn  nach  Abschnitt  6  soll  die  Altersrente  nur  30  Pfennige
pro  Tag  betragen  und  eine  solche  Rente  macht  die  Arbeit  doch  nicht
entbehrlich.  Leichter  wäre  es  zu  rechtfertigen,  wenn  man  wegen  der
finanziellen  Vorteile  bei  der  Wahl  zwischen  dem  56.  und  58sten
Jahre  hin  und  her  schwankte,  denn  wenn  das  56.  Jahr  gewählt  wird,
so  bringen  die  Beiträge  der  13  370  000  Arbeiter  und  ihrer  Arbeitgeber
(bei  4  Mark  jährlich)  nach  dem  8.  Abschnitt  63  588  534  Mark  jährlich
auf,  —  wenn  aber  das  58.  Jahr  gewählt  wird,  so  bringen  sie  jährlich
2448372  Mark  mehr  auf.  Geldinteresscn  können  jedoch  nicht  zu  dem
Beschluß  verleiten,  die  bei  der  Mehrzahl  mit  dem  56.  Jahre  naturgemäß ­
  beginnende  Altersschwäche  durch  ein  Gesetz  auf  das  58.  Jahr
zu  verschieben,  denn  dadurch  würde  der  Zweck  des  Gesetzes  zum
Teil  verfehlt,  insofern  rund  eine  halbe  Million  Arbeiter  im  Reich
auf  den  Wanderstab  angewiesen  sein  würde.
Wir  empfehlen  daher  für  die  Altersversicherung  der  Arbeiter
als  ersten  Grundsatz:
1.  Der  Beginn  des  56.  Lebensjahres  ist  als  derjenige
Lebensabschnitt  zu  bezeichnen,  in  welchem  die  Arbeitskraft ­
  zum  Teil  verbraucht  ist  und  die  Unterstützungsbedürftig ­
  keit  beginnt.

2.
Auf  welchem  Wege  können  die  4  258  875  Altersschwache,  welche
zwischen  dem  56.  und  101.  Lebensjahre  stehen,  versorgt  werden?
Wenn  wir  die  Ergebnisse  wiederholter  Volkszählungen  in  England, ­
  Frankreich,  Belgien  und  Preußen  in  Bezug  auf  die  Sterblichkeit*
innerhalb  eines  jeden  dieser  Staaten  mit  einander  vergleichen,  so  finden
wir,  daß  die  Sterblichkeit  in  jedem  Lebensalter  vom  2.  bis  101.  Jahre
uur  unerhebliche  Verschiedenheiten  darbietet,  aber  wir  finden  eine  völlige
Uebereinstimmung  darin,  daß  vom  60.  Jahre  aufwärts  das  Leben
schneller  verläuft  und  nach  einer  Durchschnittsbcrechnung  mit  dem
73.  Jahre  endet.
Ans  diesem  bei  allen  Nationen  im  Wesentlichen  gleichbleibenden
Sterblichkeits-Berhältniß  crgiebt  sich,  —  um  mit  Snetclets  Worten
zu  sprechen  —  ein  Naturgesetz,  welches  in  allen  Staaten  durch
Gründung  von  Lebens-  und  Rcnten-Vcrsichernngcn  für  die  mensch  -
li  che  Gesellschaft  nutzbar  gemacht  und  von  den  vorerwähnten  drei
Staaten  zur  Gründung  einer  Altersversicherung  der  Arbeiter  benutzt
wird.

*  In  der  Zeitschrift  des  preußischen  Statistischen  Bureaus,  IN.  Jabrgang,
ven  l.  und  II.  0.  20  sind  die  Sterblichkcitstafeln  der  größten  Lebens<  und  Renten-«ersichcnlngs
  Anstalten  verschiedener  Staaten  veröffentlicht.
            
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