Full text : Schutz dem Arbeiter!

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Entwickelung  eines  Volkes  wird  sich  auch  die  „normale",  den  Anforderungen ­
  der  Gesundheit,  des  Familienlebens  und  der  Cultur  cntfprechende
  Arbeitszeit  sehr  verschieden  gestalten.  Von  einem  gesetzten ­
  „Normal-Arbeitstag"  in  dem  Sinne,  daß  für  jeden  Arbeiter
oder  auch  nur  für  jede  Kategorie  der  Arbeiter  die  den  Verhältnissen  der
Industrie  und  den  Forderungen  der  Humanität  entsprechende  Arbeitszeit
gesetzlich  so  festgelegt  werde,  daß  keiner  weniger,  keiner  mehr
arbeiten  darf,  kann  ebensowenig  die  Rede  sein,  wie  von  einem
"Normal-Arbeitslohn".  Eine  Lösung  dieses  Problems,  einen  gerechten, ­
  allgemein  gültigen  Maßstab  für  die  Berechnung  von
Arbeitszeit,  Arbeitsleistung  und  Arbeitslohn  zu  finden,  ist  überhaupt ­
  noch  nicht  gefunden  —  ist  eben  die  Klippe,  an  welcher
der  ganze  socialistische  Zukunftsstaat  scheitern  muß.  An  eine  Einführung ­
  des  „Normal-Arbeitstages"  gar  im  Sinne  des  socialistischen
Zukunstsstaates  oder  von  Rodbertns  hat  auch  keiner  der  Antragsteller ­
  im  deutschen  Reichstage  je  gedacht  —  auch  nicht  die
Socialdemokraten  —,  sondern  immer  war  nur  der  Maximal-Arbeitstag. ­
  die  Festsetzung  einer  Ob  er  grenz  e  der  zulässigen  täglichen  Arbeits-Zeit
  gemeint,  wenn  auch  der  weniger  präcise  Ausdruck  „Normal-Arbeitstag" ­
  vielfach  üblich  war*).
Der  „Normal-Arbeitstag"  im  Sinne  des  socialistischen  Zukunftsstaates  setzt
sich  aus  vielen  Momenten  zusammen.  Derselbe  ist  „die  der  Zeit  nach  abgewesene ­
  (für  die  Befriedigung  der  Gesellschaftsbedürfnisse)  nothwendige  Gefellsch
  aftsarbeit,  dividirt  durch  die  Zahl  der  Arbeitsfähigen;
tst  dieses  Ergebniß  zwölf  Stunden  täglich,  so  sind  zwölf  Stunden  der  Normal-Arbeitstag,
  ist  es  acht  Stunden,  so  haben  wir  den  achtstündigen,  und  sind  es
zwei  Stunden,  so  haben  wir  den  zweistündigen  Normal-Arbeitstag"  **).  Dieser
*)  Nur  der  „Centralverbanh  deutscher  Industrieller"  scheint  sich  ilüer
Unterschied  zwischen  dem  „Normal-Arbeitstag"  im  Sinne  von  Marx  und  Rodbertns
und  im  Sinne  der  seit  1869  im  deutschen  Reichstag  gestellten  Antrage,  nach  der  „Denkschrift" ­
  vom  30.  April  1887  zu  urtheilen,  noch  nicht  klar  geworden  zu  sein,  wie
^rselbe  denn  auch  von  der  Ansicht  ausgeht,  das;  „die  Forderung  einer  gesetzlichen  Feststellung
Arbeitszeit  für  erwachsene  Personen  überhaupt  von  der  Socialdemokratie  ausgegangen ­
  sei."  Daher  ist  es  auch  wohl  erklärlich,  wenn  derselbe  Verband  auch  noch  in
e>»ein  „Memorandum"  vom  5.  Mai  1886  („ausgefertigt  am  22.  März  1887")
"daraus  verzichten  zu  können  glaubte,  sich  gegen  die  Einführung  einer  Maximal-Arbeitszeìt,
  sei  es  von  11,  sei  es  von  10  oder  8  Stunden  pro  Tag,  für  Arbeiter  aller
Kategorien  des  Lüngern  aussprechen  zu  müssen,  da  die  Ablehnung  eines
^hinzielenden  Antrages  ohnedies  aus  einer  genügenden  Anzahl  von  Gründen  zu  erwarten ­
  sei."  Dieses  vermessene  Vertrauen  auf  die  „guten  Gründe"  hat  jedoch  nicht  lange
vorgehalten,  indem  schon  in  der  Denkschrift  vom  30.  April  1887  dem  Maximal-Arbeitstag
ņìcht  weniger  wie  22  Druckspaltcn  gewidmet  wurden.  Immerhin  ein  Fortschritt!
**)  S.  „Volkstaat"  Nr.  42  von  1872.  Citirt  bei  Cohn,  Nationalökonomische
Studien.  Stuttgart  1886.  S.  305.
            
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