Metadata : Schutz dem Arbeiter!

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Ansprüchen,  die  an  dasselbe  gestellt  werden.  Mit  dein  Anwachsen  der
Familie  macht  sich  die  Kleinheit  und  Enge  des  Hauses  oft  empfindlich
bemerkbar;  durch  Wegzug  oder  Verheiratung  der  Kinder  wird  dieser
Mißstand  allmählich  wieder  behoben.
Der  Bauer  des  Teiles  des  Grabfeldes,  wo  Naturalteilung  besteht,
ist  meist  in  der  Lage,  seinen  Grundbesitz  allein  mit  seiner  Familie  zu
bewirtschaften,  ohne  ans  fremde  Hilfskräfte  angewiesen  zu  sein.  Sobald
die  Kinder  der  Schule  entwachsen  sind,  werden  sie  bis  zu  ihrem
Scheiden  aus  dem  Elternhaus  zu  landwirtschaftlichen  Arbeiten  herangezogen. ­
  Kommt  eines  der  Kinder  in  Wegfall,  so  macht  sich  die
fehlende  Arbeitskraft  deshalb  nicht  fühlbar,  weil  sich  mit  dem  Verlust
der  Arbeitskraft  eines  Kindes  auch  der  Grundbesitz  mindert.  Wo
Knechte  und  Mägde  in  einem  landwirtschaftlichen  Betrieb  nötig  sind,
wird  zurzeit  über  hohe  Löhne  der  Dienstboten  geklagt.
Bei  der  durch  die  Naturalteilung  geschaffenen  geringen  Größe  des
einzelnen  Grundstücks  ist  ein  erhöhter  Aufwand  an  Arbeit  und  Kosten
zur  Bewirtschaftung  notwendig.  Liegen  die  Grundstücke  weiter  vom
Wirtschaftsgebäude  entfernt,  so  steigern  sich  diese  Nachteile  ganz  erheblich. ­
  Neben  großem  Zeitverlust  wegen  des  häufigeren  Übergangs  von
einem  Grundstück  zum  andern  füllt  noch  der  Verlust  an  Grund  und
Boden  ins  Gewicht.  Durch  die  große  Zahl  der  Parzellen  werden
viele  sonst  als  Grenzmarken  unnötige  Furchen  veranlaßt,  die  zusammen
ein  nicht  unansehnliches  Stück  Grund  und  Boden  der  Bebauung  entziehen. ­
  Die  Benützung  von  arbeitssparenden  Maschinen  ist  im  Grabfeld ­
  meist  erheblich  eingeschränkt,  wenn  nicht  in  manchen  Orten  fast
ganz  ausgeschlossen.  Für  die  bäuerlichen  Betriebe  kommen  im  Bezirk
lediglich  Säe-  und  Mähmaschinen  iubetracht.  Säemaschinen  werden,
abgesehen  von  den  Großbetrieben  der  Rittergüter,  noch  in  sehr  wenigen
Wirtschaften  verwendet.  Getreidemähmaschinen  haben  seit  dem  letzten
Jahrzehnt,  nachdem  die  Konstruktion  etwas  einfacher  und  solider  geworden ­
  ist,  mehr  Eingang  gefunden.  In  Königshofen  hat  sich  in
neuerer  Zeit  eine  Mähmaschine,  die  sowohl  zum  Getreide-  wie  zum
Grasmähen  benützt,  von  einem  Pferd  gezogen  werden  kann  und  ohne
Ablegevorrichtung  eingerichtet  ist,  eingebürgert.  Das  Streben  nach
rationeller  und  reittabler  Verwendung  der  Mähmaschinen  wurde  uns
in  Königshofen  mit  als  ein  Hauptgrund  angegeben,  möglichst  große
und  gleichmäßige  Grundstücke  durch  Kauf  des  angrenzenden  oder  durch
Tausch  gu  erhalten.
Die  Sitte  der  Naturalteilung  übt  endlich  einen  Einfluß  auf  die
Viehhaltung  ans.  Das  gewöhnliche  Gespann  ist  Rindvieh,  Pferde
werden  meist  nur  von  größeren  Grundbesitzern  gehalten.  Besitzen
kleinere  Grundbesitzer  als  Gespann  Pferde,  so  werden  sie  außerdem
            
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