Full text: Schutz dem Arbeiter!

227 
Einathmung von Rauch und Staub spielen hier gewiß die gewaltigen Muskel- 
Mstrengunge», die grellen Temperatur-Unterschiede, wahrscheinlich auch der Brannt 
wein eine wesentliche Rolle. — Während in ganz Rheinland die Sterblichkeit 
an Tubercu lose sür je lOOOO Lebende für die männliche Bevölkerung 53, für 
bie weibliche 44 betrug, starben in den Jahren 1875—79 an Tuberculose von 
je 10 000 Lebenden (nach Lir. Schmitz, „Einfluß des Geschlechts und Lebens 
alters auf die Schwindsuchtssterblichkeit", „Centralblatt für allgem. Gesundheits 
pflege", Ergänzungsheft Nr. 3, 1884) in 
Von der mannt. Bevötk. Von der weibl. Bevölk. 
Stobt Grefdb 86 59 
„ 9%. Wbad) 88 58 
„ Remscheid 79 40 
Landkreis Crefeld 82 54 
Kreis Kempen 78 62 
„ Gladbach 73 59 
Je nach der Betheiligung der Geschlechter an der gewerblichen Beschäftigung 
in der Textil-Industrie resp. als Schleifer bemißt sich auch die Sterb 
lichkeit. 
Die zunehmende Erkenntniß des Zusammenhanges zwischen Berufs 
arbeit und Sterblichkeit wird hoffentlich die Gesetzgebungs-Factoren und 
Verwaltungsbehörden zu energischeren Maßnahmen anspornen. Wie z. B. 
auf dem Gebiete der allgemeinen Fabrik-Hygiene vorzugehen sein 
Möchte, dafür kann eine Regierungs-Verordnung des Fürstenthums Neuß 
a. L. vom 12. Juli 1878 als Beispiel dienen. Dieselbe bestimmt (s. A. 
Pütsch, Sicherung der Arbeiter gegen die Gefahren für Leben und 
Gesundheit im Fabrikbetrieb. Berlin 1883. S. 100 ff.): 
§ 14. Bei gewerblichen Anlagen muß in den Räumen, in welchen dauernd Menschen 
beschäftigt werden, soweit der Gegenstand der Fabrication es zuläßt, für ungehinderten 
Zutritt frischer Luft gesorgt sein. 
Wo mit der Arbeit gesundheitsschädlicher Staub, üble Gerüche oder große Hitze ver 
bunden sind, muß, soweit der Gegenstand der Fabrication es zuläßt, ein kräftiger Luft 
wechsel hergestellt sein. Falls solches durch einfache Oeffnungen nicht genügend hat geschehen 
können, muß durch mechanische Vorrichtungen (Ventilatoren, Exhaustoren) Abhülfe ge- 
jchaffen sein. 
In Arbeitsräumen, wo sich erfahrungsgemäß infolge des Betriebes eine schädliche 
Trockenheit der Luft entwickelt, ist in geeigneter Weise für Herstellung einer angemessenen 
Luftfeuchtigkeit Sorge zu tragen. 
§ 15. In den gewerblichen Anlagen, in welchen sich schädliche Gase oder Dämpfe 
entwickeln, müssen, soweit der Betrieb es zuläßt, Einrichtungen getroffen sein, welche eine 
aachtheilige Einwirkung auf die Gesundheit der Arbeiter ausschließen 
tz 16. Sofern sich bei einem Gewerbebetriebe oder in einer Fabrik flüssige Betriebs- 
Abgänge bilden, welche durch faulende Stosse verunreinigt sind oder gesundheitsschädliche 
Beimischungen, z. B. Säuren, Laugen, Metalljalzc u. s. w. enthalten, ist für eine ange 
messene Abführung derselben aus den Fabriklocalen mittels dichter Rinnen- oder Rohr 
leitungen Sorge zu tragen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.