Full text : Schutz dem Arbeiter!

In  New-Jersey  dürfen  in  Fabriken  Kinder  unter  10  Jahren
nicht,  Kinder  von  10—16  Jahren  täglich  10  Stunden,  wöchentlich
60  Stunden  arbeiten.  Der  obligatorische  jährliche  Schulbesuch  bis  14
Jahre  beträgt  12  Wochen.
Maryland  normirt  die  Beschäftigung  von  jungen  Personen
bis  16  Jahren  in  Fabriken  auf  höchstens  10  Stunden  täglich.
Ohio  macht  die  Beschäftigung  in  Fabriken  für  Kinder  bis  14  Jahre
von  einem  vorgehenden  zwölfwöchentlichen  Schulbesuch  abhängig.  Die
Maximal-Arbeitszeit  für  junge  Arbeiter  bis  18  Jahre  und  Arbeiterinnen ­
  beträgt  ebenfalls  10  Stunden.
Letztere  Bestimmung  gilt  ebenso  für  Fabriken  und  Werkstätten  in
Minnesota,  während  in
SBiëconiin  blese  ÄrbeitSaeit  für  gnWen  6ÍD&  8  @tunben
bettÖQt.
Indiana  kennt  den  10stündigen  Maximal-Arbeitstag  nur  für
bie  Arbeiterinnen  und  jugendlichen  Arbeiter  (bis  18  Jahre)  der
^aumwoll-  und  Wollfabriken.
Einzig  der  iudustriereiche  Staat  New-York  kennt  weder  ein
Minimal-Lebensalter  noch  eine  Maximal-Arbeitszeit,  sondern  begnügt
sich  mit  der  Verpflichtung  zum  Schulbesuch.
B.  Schul;  der  jugendlichen  Arbeiter  in  Deutschland.
Die  deutsche  Gewerbe  Ordnung  (§§  185  139  a)  unterscheidet.
1.  „Kinder"  (unter  14  Jahren);
2.  „junge  Leute"  (von  14—16  Jahren).
Beide  Kategorieen  werden  zusammengefaßt  unter  dem  gemeinsamen
begriff:  „Jugendliche  Arbeiter".
Die  wichtigsten  Bestimmungen  sind:
1.  Kinder  unter  12  Jahren  dürfen  überhaupt  in  Fabriken
vicht  beschäftigt  werden;
2.  Kinder  unter  14  Jahren  dürfen  nicht  länger  als  6  Stunben
  täglich  beschäftigt  werden;
3.  für  „junge  Leute"  (14-16  Jahre)  darf  die  Arbeitszeit  höchstens ­
  10  Stunden  täglich  betragen;
4.  für  Kinder  muß  während  der  Arbeit  eine  halbstündige  Pause
gewährt  werden;  für  „junge  Leute"  nmß  dieselbe  Mittag»  mindestens
e ùic  Stunde,  Morgens  und  Nachmittag»  eine  halbe  Stunde  betragen;
5.  Kindern  wie  jungen  Leuten  ist  die  Nachtarbeit  (von  Abends
8 Va  bis  Morgens  5 1 /*  Uhr),  sowie  die  Arbeit  an  Sonn-  und  Fest-
            
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