Full text : Schutz dem Arbeiter!

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Ebenso  betrug  der  Durchschnittslohn
der  Buchdrucker  ...  884  M.
der  Deutschen  Knappschafts-Berufsgenossenschaft;  .  .  756  „
Dagegen  stellten  sich  die  Durchschnittslöhne  in  der  Textil-Industrie
wie  folgt:
Rheinisch-Westfäl.  Textil-Bernfsgenossenschaft  ....  624  M.
Seiden-Berufsgenossenschaft  612  „
Elsässische  Textil-Bernfsgenossenschaft  600  „
Norddeutsche  Textil-Bernfsgenossenschaft  564  „
Süddeutsche  Textil-Bernfsgenossenschaft  532  „
Ebenso  weist  auf  die  Bekleidungs-Berufsgenossenschaft
gar  nur  .  .  492  „
und  die  Tabakindustrie  nur  400  „
Gewiß  ist  eine  einfache  Vergleichung  der  Zahlen  nicht  möglich,  da
ja  Frauen  und  Kinder  weniger  leisten  und  auch  deshalb  weniger  verdienen, ­
  wie  die  Männer,  eine  Unterscheidung  in  der  Berechnung  des
Durchschnittslohnes  für  Männer,  jugendliche  und  weibliche  Personen  aber
nicht  gemacht  ist;  anderseits  treten  auch  bezüglich  der  verschiedenen  Gegenden ­
  ja  gewiß  noch  andere  wichtige  Factoren  mit  in  Rechnung
XGrad  der  industriellen  Entwickelung,  Preise  der  Lebensmittel  rc.);  im
Allgemeinen  aber  wird  man  obige  Behauptung  bestätigt  finden.
Auch  die  Befürchtung:  mit  dem  Verbot  der  Fabrikbeschäftigung
möchten  die  Kinder  der  viel  schlimmern  Hausindustrie  in  die  Arme
getrieben  werden,  ist  nicht  zutreffend,  —  wenigstens  nicht  in  dem  Maße,
daß  sie  von  einem  gesetzlichen  Verbote  zurückhalten  könnte.  Zunächst
kommt  dieselbe  überhaupt  nur  dort  in  Frage,  wo  Fabrik-  und  Haus-Industrie
  noch  neben  einander  bestehen,  letztere  noch  im  Uebergangsstadium
  ist.  Wenn  auf  die  traurigen  wirthschaftlichen  und  sanitären
Zustände  der  Haus-Industrie  (z.  B.  in  Schlesien,  im  sächsischen  Voigtlande ­
  re.)  exemplificirt  wird,  dann  ist  es  gewöhnlich  diese  in  der  Concurrenz
  mit  der  Maschine  stehende,  im  Todeskampfe  begriffene  „Haus-Industrie",
  während  die  Schlußfolgerungen  verallgemeinert
werden.  Auch  das  sind  Ausnahme-Verhältnisse,  die,  soweit  möglich,
berücksichtigt  werden  sollen,  aber  nicht  von  einer  allgemeinen  gesetzlichen
Regelung  zurückhalten  können.  Wo  die  Verwendung  der  Maschine  an
sich  technisch  möglich  und  praktisch  ist,  bietet  dieselbe  so  große  Vortheile, ­
  daß  die  Fabrik  trotz  Verbot  der  Kinderarbeit  die  Haus-Industrie
verdrängen  wird.  Und  wenn  z.  B.  in  der  Schweiz  eine  Vermehrung  der
Haus-Stickerei  stattgefunden  hat,  so  ist  das  nicht  etwa  die  Folge
des  Fabrikgesetzes,  wie  vielfach  behauptet  wird,  sondern  der  Grund  liegt
in  der  Vervollkommnung  und  dem  billigeren  Preise  der  Stickmaschine,
            
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