Full text: Schutz dem Arbeiter!

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trotzdem Tradition (Aussegnung rc.) und Gesetzgebung (Alimentations 
pflicht) wenigstens eine sechswöchentliche freie Zeit nahe legen mußten. 
Erfreulich ist es immerhin, daß nach den Beschlüssen des Reichs 
tages die deutsche Gesetzgebung die erste sein würde, welche der ver- 
h ei ratheten Frau als solcher eine besondere Schutzstellung an 
gewiesen hat. Das deutsche Familienleben war stets unser Stolz und 
unsere Kraft .... möchte endlich auch unsere Industriellen diesem Ge- 
sichtspunkte mehr Rechnung tragen wie bisher, und dem Beispiele der 
Fabricanten folgen, welche aus eigener Einsicht und Initiative schon seit 
Jahren auf die Beschäftigung verheiratheter Frauen verzichten. Bei 
gutem Willen ist es sehr wohl möglich, den jungen Frauen, so lange sie 
in der Familie noch nicht voll in Anspruch genommen sind, im Hause 
Beschäftigung zu geben. 
Gesundung und Festigung des Familienlebens ist die erste Bedingung 
aller Social-Reform. Wie ist solche aber möglich, so lange noch viele 
Tausende von verheiratheten Frauen tagtäglich 11 und 12 Stunden und 
mehr dem häuslichen Heim fern, dem Verdienst in Fabriken nachgehen! 
Kann da häusliches Glück und Zufriedenheit blühen? Und kann das viel 
leicht das Uebel mindern, daß es sich in bestimmte Bezirke concentrât? 
Wurden doch z. B. im Aufsichtsbezirk Bautzen 1884 „gegen 5000Frauen 
durch die Fabrication dem Familienleben entzogen". „Eine Gewährung 
längerer Mittagspausen für verheirathete Frauen," fügt der Aufsichts 
beamte bei, „findet, so weit hierüber Erkundigungen eingezogen werden 
konnten, nicht statt."—Ist es Zufall, daß dort, wo die Kinderarbeit 
üblich, auch die Arbeit der Mütter häufiger ist? Und muß nicht der 
Verdienst des Mannes geringer werden, wenn auch Weib und Kind als 
seine Concurrente n auftreten? Und ist es Zufall, wenn gerade in 
Sachsen, wo die Frauen- und Kinder-Arbeit in üppiger Blüthe 
steht, auch die Social-Demokratie vor allem heimisch ist?! 
Haben wir noch ein Recht, den Social-Demokraten zum Vorwurf gü 
machen, daß sie auf die Auflösung des Familienlebens hinwirken, wenn 
wir die thatsächliche Auflösung der Familie durch die regelmäßige 
überlange Fabrikarbeit der Hausfrauen und Mütter gleichgültig nehmen?! 
Dürfen wir noch zaudern, an die Gesetzgebung zu appelliren, wo die 
Gefahren so dringlich sind? Was wird aus der Jugend und Zukunft 
unseres Volkes, wenn solche Verhältnisse „normal" werden sollen? Und 
in der That, wenn die Gesetzgebung nicht eingreift, wird die Zahl der 
Fabrik-Frauen ebenso wie die der Fabrik-Kinder nicht ab- sondern gw 
nehmen. Welche Perspective?!
	        
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